Im Zweifel korrigieren - Daten bei Schufa und Co. überprüfen

Düsseldorf · Egal ob Kredit oder Handy-Vertrag - Geldinstitute und Unternehmen informieren sich meist vor einem Vertragsschluss über ihre Kunden. Dazu greifen sie auf die Daten von Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa zurück. Diese Daten sollten stimmen.

Zahlt er oder zahlt er nicht? Diese Frage stellen sich Kreditinstitute oder Firmen in der Regel, bevor sie Geschäfte mit Kunden machen. Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa geben da Auskunft. "Sie ermitteln für jeden Kunden einen sogenannten Score-Wert anhand von gespeicherten Daten", erklärt Stefanie Laag von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Wie genau dieser Wert berechnet wird, ist aber in der Regel nicht transparent.

Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten Verbraucher darauf achten, dass die gespeicherten Daten richtig sind. Falsche Angaben können die Kreditwürdigkeit herabsetzen. Der Auskunftsanspruch gegenüber der Schufa hat am Dienstag (28. Januar) auch den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Eine Angestellte aus Hessen wollte erfahren, wie die Bewertung ihrer Kreditwürdigkeit zustande gekommen ist. Doch die Schufa muss Verbrauchern keine umfassende Auskunft zur Berechnung ihrer Kreditwürdigkeit geben, urteilte der BGH.

Einmal im Jahr dürfen Verbraucher bei den Wirtschaftsauskunfteien ihre Daten kostenlos abfragen. "Von diesem Recht sollten Sie auch Gebrauch machen", erklärt Laag. Wird beispielsweise ein altes, längst aufgelöstes Konto nach wie vor geführt, muss das korrigiert werden. "Darauf haben Sie Anspruch." Die Prüfung der gespeicherten Daten funktioniert in der Regel unkompliziert. Verbraucher müssen sich schriftlich an die jeweilige Auskunftei wenden. Bei fehlerhaften Daten sollten sie ebenfalls schriftlich um eine Korrektur bitten.

Erfasst werden von den Auskunfteien in der Regel Name, Geburtsdatum und die Anschrift. Gespeichert werden auch Daten zu Bankkonten, Kreditkarten, Krediten oder Bürgschaften. Außerdem werden Mobilfunk- und Leasingverträge sowie Ratenzahlungsgeschäfte verzeichnet. Nicht gespeichert werden Kontostände, Einkommen, Vermögen, Beruf, Familienstand, Nationalität und Kaufverhalten.

Paragraf 34 im DatenschutzgesetzIm Mittelpunkt des Verfahrens zur Auskunftspflicht der Schufa vor dem Bundesgerichtshof (BGH) steht ein spezieller Paragraf des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG): Nach Paragraf 34 muss die für das Scoring verantwortliche Stelle dem Betroffenen auf Verlangen "einzelfallbezogen und nachvollziehbar in allgemein verständlicher Form" darlegen, wie die Wahrscheinlichkeitswerte zur Kreditwürdigkeit zustande gekommen sind und was sie bedeuten. Außerdem müssen auch "die zur Berechnung der Wahrscheinlichkeitswerte genutzten Datenarten" genannt werden. Dieser Paragraf ist seit April 2010 in Kraft.

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