Pflegekosten steuerlich absetzen - Belege sorgfältig sammeln

Berlin · Die Pflege kann eine hohe finanzielle Belastung darstellen. Allerdings kann das Finanzamt an den Kosten beteiligt werden. Dafür sollten Belege sorgfältig gesammelt werden.

 Pflegekosten können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden. Foto: Uwe Anspach

Pflegekosten können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden. Foto: Uwe Anspach

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Pflege ist oft teuer. Betroffene können allerdings das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin hin. Pflegekosten zählen grundsätzlich zu den Krankheitskosten. Sie können als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden - unabhängig davon, ob eine Pflegestufe vorliegt oder nicht.

Eine Voraussetzung ist, dass die Leistungen von einem anerkannten Pflegedienst gesondert in Rechnung gestellt worden sind. Außerdem muss die zumutbare Eigenbelastung überschritten werden, die für jeden Steuerzahler individuell errechnet wird. Um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollten sämtliche Belege sorgfältig gesammelt werden.

Alternativ zum Einzelnachweis kann der Ansatz eines Behinderten-Pauschbetrages infrage kommen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Der Ansatz des Pauschbetrages kann günstiger sein, wenn beispielsweise die zumutbare Eigenbelastung nicht überschritten wurde oder der Pauschbetrag höher ist als die tatsächlich getragenen Aufwendungen.

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