Das neue Wohngeld Plus So beantragen Sie den Mietzuschuss

Bonn · Die Landesregierung in Düsseldorf schätzt, dass allein in Nordrhein-Westfalen künftig 480.000 Haushalte das neue Wohngeld beziehen könnten, heute sind es rund 160.000. Wichtige Fragen und Antworten rund um die Beantragung der staatlichen Unterstützung.

Wohnen in München ist teuer: Das Wohngeld kann helfen.

Wohnen in München ist teuer: Das Wohngeld kann helfen.

Foto: dpa/Sina Schuldt

Die bedeutendste Wohngeldreform seit 1965 wird im Januar umgesetzt: Um einkommensschwache Haushalte bei den Wohnkosten zu entlasten, wird der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich ausgeweitet. Die Landesregierung in Düsseldorf schätzt, dass allein in Nordrhein-Westfalen künftig 480.000 Haushalte Wohngeld beziehen könnten, heute sind es rund 160.000. Wichtige Fragen und Antworten rund um die Beantragung der staatlichen Unterstützung: 

Warum ist es so wichtig, noch im Januar den Antrag zu stellen?

Das Wohngeld wird ab dem Monat ausgezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde. Selbst wenn die Auszahlung sich um Wochen oder Monate verzögern könnte, weil die Kommunen die gerade erst beschlossene Reform nicht so schnell umsetzen können, ist es wichtig, sofort zu handeln. Bei einer Bewilligung wird das Wohngeld rückwirkend für den Zeitraum ab dem Antragsmonat ausgezahlt.

An wen wenden sich Antragsteller?

Zuständige Behörde ist die Wohngeldstelle der Kommune, in der sich die fragliche Wohnung befindet. Oft ist sie dem Sozialamt oder dem Wohnungsamt zugeordnet. Im Internet kann zentral für die Kommunen in Bonn und der Region die Website „sozialplattform.de/leistung/wohngeld_antrag“ aufgerufen werden. Sie gibt es bisher nur in einer Betaversion, was heißt, dass sie noch nicht voll funktionsfähig ist. Über sie lassen sich aber die Kontaktdaten der jeweiligen Wohngeldstelle finden. Eigentlich soll über diese Plattform auch das Wohngeld online beantragt werden. Vorerst verweist das NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales und Bau auf den Wohngeldrechner (www.wohngeldrechner.nrw.de), über den überschlägig die Höhe des Wohnkostenzuschusses berechnet wird. Im Anschluss lässt sich dort der Antrag direkt online stellen.

Wie beantragt man Wohngeld?

Wer den Antrag nicht direkt online stellen kann, weil in vielen Kommunen das digitale Verfahren noch nicht funktioniert, kann sich über die Website seiner Kommune die Antragsformulare herunterladen, ausfüllen und unterschreiben. Sie können dann per Mail oder auf dem Postweg in Papierform mit den notwendigen Nachweisen an die Wohngeldstelle verschickt werden. Auch die persönliche Beantragung in der Wohngeldstelle selbst ist möglich.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld gibt es abhängig vom Einkommen, der Miethöhe und der Zahl der im Haushalt lebenden Personen. Inwieweit eine Miete zuschussfähig ist, hängt wiederum von der Kommune ab, weil es kommunal gestaffelte Mietniveaustufen gibt. Studierende, die Bafög beziehen, das nicht als Darlehen ausgezahlt wird, und Empfänger von Grundsicherung (künftig Bürgergeld) haben keinen Wohngeldanspruch. Auch Immobilienbesitzer, die eine Hypothek abzahlen müssen, können über das Wohngeld entlastet werden.

Wie viel Wohngeld gibt es?

Im Schnitt bekommen Haushalte heute 190 Euro monatlich als Mietzuschuss, künftig sollen es durchschnittlich 370 Euro sein. Neu ist, dass auch die Heizkosten bezuschusst werden.

■ Gibt es Vorschusszahlungen?

Wenn sich die Bewilligung wegen der befürchteten Überlastung der Ämter zu lange hinzieht, sollen sie Abschläge auf das Wohngeld zahlen können. Wie die Praxis aussieht, bleibt abzuwarten.

Was müssen Haushalte tun, die schon Wohngeld beziehen?

Haushalte, die schon Wohngeld bekommen, müssen nichts unternehmen. Sie bekommen automatisch den erhöhten Zuschuss ausgezahlt.

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