Steuererklärung im Netz: Daten automatisch übernehmen

Berlin · Die Steuererklärung am Computer kann eine zeitraubende Angelegenheit sein. Der Finanzminister von Rheinland-Pfalz will den Vorgang daher vereinfachen - jedoch wohl erst ab 2018. Optionen zum automatischen Eingeben von Daten gibt es auch schon jetzt.

 Die Formulare am Computer ausfüllen: Steuerprogramme speichern einmal eingegebene Stammdaten - sodass diese nicht jedes Jahr aufs Neue eingetippt werden müssen. Foto: Kai Remmers

Die Formulare am Computer ausfüllen: Steuerprogramme speichern einmal eingegebene Stammdaten - sodass diese nicht jedes Jahr aufs Neue eingetippt werden müssen. Foto: Kai Remmers

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Wer seine Steuererklärung am Computer erstellt und im Netz abgibt, muss nicht alle Daten jedes Jahr von Hand eingeben. Steuerprogramme speichern zum Beispiel einmal eingegebene Stammdaten wie Name, Geburtsdatum und Bankverbindung, die der Nutzer dann per Mausklick übernehmen kann. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) hin. Das gilt sowohl für das von der Steuerverwaltung angebotene Elster-Formular als auch für Software anderer Hersteller.

Künftig könnte das Ausfüllen der elektronischen Steuererklärung noch einfacher werden: Nach einem Vorschlag des rheinland-pfälzischen Finanzministers Carsten Kühl (SPD), über den die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, könnten wichtige Daten ab 2018 automatisch in ein Programm aufgenommen werden. Dazu würden dann nicht nur Stammdaten zählen, sondern zum Beispiel auch das Bruttogehalt oder die Entfernung zum Arbeitsplatz.

Einiges davon können Steuerprogramme aber schon jetzt - wer zum Beispiel 2013 die gleichen Ausgaben für die Fahrt zur Arbeit hatte, kann sie einfach aus dem Vorjahr übernehmen. Das gilt theoretisch auch für den Bruttolohn. "In der Praxis wird es das aber nur sehr selten geben, dass man in zwei Jahren auf Euro und Cent das gleiche verdient", gibt Uwe Rauhöft vom NVL zu Bedenken.

Nützlicher könnte da die sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung sein: Damit können Nutzer bestimmte Daten, die von Dritten beim Finanzamt hinterlegt wurden, automatisch abrufen. Dazu gehören neben dem Bruttogehalt Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Theoretisch gibt es die vorausgefüllte Steuererklärung seit Anfang Januar 2014 - in vielen Fällen könnten die Daten nach NVL-Angaben aber erst im Februar oder März zur Verfügung stehen.

Blind darauf verlassen darf sich der Steuerzahler außerdem nicht, warnt Uwe Rauhöft: "Ich muss die Daten immer noch auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen." Das liegt auch daran, dass viele Daten wie Kranken- oder Arbeitslosengeld von der vorausgefüllten Steuererklärung noch nicht erfasst werden. Außerdem müssen Nutzer sich für die Teilnahme an dem Projekt über einen geschützten Zugang bei der Elster-Schnittstelle einwählen, für den sie wiederum erst eine elektronische Signatur beantragen müssen.

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