Maskenpflicht, Bierpreise und Verbandskästen Das ändert sich im Februar für Verbraucher

Service | Bonn · Anfang Februar fällt an vielen Orten die Maskenpflicht weg, es gibt neue Regeln für Verbandskästen und Bier wird noch teurer. Für Verbraucher gibt es im Februar einige Änderungen. Ein Überblick.

Die Maskenpflicht fällt ab Februar 2023 weitgehend weg.

Die Maskenpflicht fällt ab Februar 2023 weitgehend weg.

Foto: dpa/Robert Michael

Maskenpflicht

Nach fast drei Corona-Jahren kehrt mit dem Ende der Maskenpflicht in Verkehrsmitteln ein Stück Normalität in den Alltag zurück. Zum 2. Februar soll die Maskenpflicht in Fernzügen und -bussen vorzeitig auslaufen, wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ankündigte. Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen wird ebenfalls zum 1. Februar 2023 aufgehoben. NRW war eines der letzten Bundesländer, die noch daran festgehalten hatten. Ab Anfang Februar können Bürgerinnen und Bürger dann bundesweit in sämtlichen Verkehrsmitteln auf den Corona-Schutz verzichten. „Selbstverständlich können diejenigen, die sich besonders schützen wollen, freiwillig eine Maske tragen“, erklärte der Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums weiter.

Corona-Arbeitschutzverordnung

Aktuell müssen Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts noch Homeoffice- und Testangebote für Beschäftigte prüfen. Diese Corona-Sonderregeln am Arbeitsplatz sollen zum 2. Februar entfallen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Vorgaben zwei Monate früher als vorgesehen beenden. Stattdessen sollen die Betriebe und Verwaltungen selbst entscheiden, wie sie bei neuen Infektionsausbrüchen reagieren. Der Bund gibt nur noch unverbindliche Empfehlungen.

Isolationspflicht

Die große Mehrheit der Bundesländer hat die Isolationspflicht bereits aufgehoben oder diesen Schritt zum 1. Februar beschlossen. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat eine zeitnahe Entscheidung zur Isolationspflicht in NRW angekündigt. Eine Isolierung von Corona-Infizierten endet derzeit in NRW automatisch nach Ablauf von fünf vollen Tagen.

Energiesparlampen

Ab 25. Februar 2023 dürfen Energiesparlampen mit Stecksockel nicht mehr hergestellt werden. Nur Restbestände sind dann noch zu haben. Verbraucher dürfen solche Lampen aber weiterhin verwenden. Darauf weisen die Verbraucherzentralen hin. Die Verbraucherschützer erwarten, dass das Verbot zu umweltfreundlicheren Lösungen führt.

Windkraftanlagen

Am 1. Februar tritt das „Wind-an-Land-Gesetz“ in Kraft. Es soll den Ausbau der Windenergie in Deutschland deutlich schneller voranbringen. Bis 2032 sollen zwei Prozent der Bundesfläche für Windenergie ausgewiesen sein. Als Zwischenziel sollen 1,4 Prozent der Fläche bis 2027 erreicht sein. Die Bundesregierung hat damit die Verantwortung an die Länder übergeben, denn sie sind für die Flächenausweisung zuständig. Nordrhein-Westfalen hat sich zum Ziel gesetzt, das Wind-an-Land-Gesetz „deutlich vor den dort gesetzten Fristen“ umzusetzen, wie es aus dem Wirtschafts- und Energieministerium heißt.

Verbandskästen

Ab dem 1. Februar gelten neue Regeln für Verbandskästen im Handel. Ab dann dürfen nur noch Verbandskästen verkauft werden, die zwei Gesichtsmasken enthalten, dafür muss ein Verbandstuch weniger sowie kein Dreieckstuch mehr drin sein. Autofahrende müssen ältere Verbandkästen laut ADAC aber nicht nachrüsten. Hier müssten auch keine Masken dazugelegt werden, so der Motorsportclub. Ein Blick auf das Verfallsdatum auf dem mitgeführten Verbandskasten kann sich dennoch lohnen. Ist es abgelaufen, droht laut ADAC ein Verwarnungsgeld bis zu zehn Euro.

Bierpreise

Bier wird im Februar noch teurer. Der deutsche Brauer-Bund erwartet weiter steigende Bierpreise. Grund sei der anhaltend hohe Kostendruck für die Brauereien. Mehrere große Bierhersteller haben angekündigt, in den kommenden Wochen die Preise zu erhöhen, darunter Bitburger und Veltins. Krombacher plant, zum 1. März 2023 die Preise für alle Produkte zu erhöhen. Das gelte neben Bier auch für Vitamalz und die alkoholfreien Getränke der Marke Schweppes, so ein Sprecher.

Jahresvignetten laufen aus

Nur noch bis Ende Januar sind die Jahresvignetten für Österreich, Schweiz und Slowenien gültig. Ab dem 1. Februar sollten Verbraucher daher eine neue Vignette kaufen, die dann für 2023 gültig ist. Wichtig ist dabei auch, dass die Vignette gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht wird, Bußgelder könnten sonst teuer werden.

Steuererklärung 2022

Die Steuerklärung für 2022 hat etwas mehr Zeit - wenn Verbraucher einen Steuerberater beauftragt haben. Das Bundesfinanzministerium hat die Frist für die Abgabe der Einkommensteuerklärung 2021 auf den 31. August 2023 verlängert. Die Fristverlängerungen gehen aus einem Schreiben an die Finanzbehörden hervor.

(ga)
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