Streit um Prämiensparverträge Bafin: Sparer sollten Zinsanpassungsklausel prüfen

Bonn · Der Konflikt mit Kreditinstituten schwelt schon länger. Es geht den Kritikern zufolge um umstrittene Klauseln und zu wenig gezahlte Zinsen. Eine Gesprächsrunde zur Lösung war geplatzt. Jetzt stellt sich die Finanzaufsicht unmissverständlich auf eine Seite.

 Wer einen langfristigen Sparvertrag hat, kann möglicherweise auf Nachzahlung hoffen. Viele Zinsanpassungsklauseln in den Verträgen sind unzulässig. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Wer einen langfristigen Sparvertrag hat, kann möglicherweise auf Nachzahlung hoffen. Viele Zinsanpassungsklauseln in den Verträgen sind unzulässig. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Foto: Christin Klose

Im Streit um die Verzinsung von Prämiensparverträgen hat sich die Finanzaufsicht Bafin ungewöhnlich deutlich zu Wort gemeldet. Die Behörde empfiehlt Sparern, ihre Verträge sorgfältig zu überprüfen.

Viele ältere Verträge enthielten Zinsanpassungsklauseln, mit denen Kreditinstitute die zugesicherte Verzinsung einseitig ändern könnten, erläuterte die Bafin am Mittwoch. Diese Klauseln sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) seit 2004 unwirksam.

Dabei geht es vor allem um Prämiensparverträge von Sparkassen. Verbraucherschützer werfen Instituten vor, die Zinsen eigenmächtig mit Hilfe einer sogenannten Zinsanpassungsklausel gesenkt zu haben.

„Wichtig ist, dass betroffene Sparer jetzt selbst aktiv auf ihre Institute zugehen und sich erläutern lassen, welche Klausel ihr Vertrag ganz konkret enthält“, sagte BaFin-Vizepräsidentin Elisabeth Roegele. Anschließend sollten sie prüfen, ob die Klausel rechtskonform sei. Gegebenenfalls sollten sich Verbraucher an eine Verbraucherzentrale oder an einen Rechtsanwalt wenden.

Betroffen sind langfristig variabel verzinste Sparverträge von 2004 und davor. Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass für Prämiensparverträge, die 2017 gekündigt wurden, zum Jahresende die Verjährung droht.

Ein runder Tisch, den die Bafin zum Thema Ende November 2020 unter anderem mit den Verbänden der Kreditwirtschaft und Verbraucherschutzorganisationen einberufen hatte, habe keine kundengerechten Lösungen gebracht, erklärte die Behörde. Die Bafin prüft nun verwaltungsrechtliche Maßnahmen, mit denen ausreichende Kundeninformation erreicht werden könne.

Verbraucherschützer kritisierten das Scheitern der Gespräche. „Seit Jahren kritisieren die Verbraucherzentralen die falschen Zinsberechnungen der Sparkassen bei Prämiensparverträgen“, sagte Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Betroffene Verbraucher könnten sich jetzt den Musterfeststellungsklagen des vzbv gegen die Saalesparkasse in Sachsen-Anhalt oder gegen die Sparkasse Nürnberg in Bayern anschließen.

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband betonte, die Sparkassen hätten auf Basis der Vorgaben des Bundesgerichtshofs die Berechnungsmethode für das Neugeschäft und damals schon laufende Verträge angepasst. „Wir halten diese von Sparkassen vorgenommene Änderung nach den Vorgaben des BGH für zulässig.“ Die Anwendung der Rechtsprechung in den Verträgen habe auch keiner neuen Vereinbarung mit den Kunden bedurft: „Vielmehr sollen sich beide Seiten darauf verlassen können, dass die BGH-Rechtsprechung umgesetzt wird. Das ist geschehen.“

© dpa-infocom, dpa:201202-99-547985/2

(dpa)
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