„Finanztest“ Bei Hausratversicherung lohnt Preisvergleich

Berlin · Eine Hausratversicherung ist sinnvoll. Wer einen Vertrag sucht, muss aber genau hinschauen. Denn mit dem richtigen Tarif lässt sich jede Menge Geld sparen.

 Die Hausratversicherung deckt auch das Risiko Blitzschlag mit ab. Bei den Preisen liegen die Tarife mitunter weit auseinander. Foto: Lino Mirgeler/dpa/dpa-tmn

Die Hausratversicherung deckt auch das Risiko Blitzschlag mit ab. Bei den Preisen liegen die Tarife mitunter weit auseinander. Foto: Lino Mirgeler/dpa/dpa-tmn

Foto: Lino Mirgeler

Wer eine Hausratversicherung sucht, sollte die Preise gut vergleichen. Denn die Prämienunterschiede können enorm sein, wie ein Test der Stiftung Warentest zeigt. Die Experten nahmen für die Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 7/2020) 157 Tarife von 61 Anbietern unter die Lupe. Ein Ergebnis: Teure Verträge kosten doppelt und dreimal so viel wie günstige.

Verglichen wurden die Tarife für einen Modellfall einer 100 Quadratmeter-Wohnung. In den Tarifen war Hausrat bei Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion oder Implosion, Einbruchdiebstahl Sturm und Hagel, Leitungswasser und Überspannung versichert. Auch ein einfacher Fahrraddiebstahl war enthalten.

Verglichen wurden die Preise für zwei Orte: München mit einem geringen Einbruchsrisiko und damit auch günstigeren Tarifen - und Frankfurt am Main mit einem höheren Einbruchsrisiko und damit auch höheren Prämien. In München lag das günstigste Angebot inklusive Schutz gegen Naturgefahren bei 68 Euro pro Jahr, in Frankfurt bei 108 Euro pro Jahr. Teure Tarife kosten fast drei Mal so viel.

Wer seinen Vertrag schon lange hat, sollte auch die Bedingungen prüfen. Beispiel Fahrrad: In vielen Policen sind auch Fahrräder versichert. Manche ältere Verträge können allerdings noch eine sogenannte Nachtklausel enthalten. Der Schutz gilt dann nicht, wenn das Rad zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr gestohlen wird und es zu dieser Zeit nicht in Gebrauch war.

Wichtig auch, dass der Versicherungsvertrag eine Klausel zum Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit enthält. Denn in diesen Fällen zahlt die Versicherung - außer bei Vorsatz - in jedem Fall.

(dpa)
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