Abgesichert in der Pandemie Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt auch bei Corona

Stuttgart · Die Corona-Pandemie wirkt sich auf viele Lebensbereiche aus. Auch Versicherungen sind betroffen: Was ist zum Beispiel, wenn man durch Covid-19 berufsunfähig wird?

 Die Corona-Pandemie ist fast allgegenwärtig. Klar ist: Covid-19 wird bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung wie jede andere Erkrankung behandelt. Foto: Christoph Soeder/dpa-tmn

Die Corona-Pandemie ist fast allgegenwärtig. Klar ist: Covid-19 wird bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung wie jede andere Erkrankung behandelt. Foto: Christoph Soeder/dpa-tmn

Foto: Christoph Soeder

Das Coronavirus und seine Folgen hat vielen Menschen bewusst gemacht, wie verletzlich sie sind. „Durch diese Pandemie merkt man, wie schnell es gehen kann“, bestätigt Peter Grieble, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Für manche ist das ein Anlass, über die hohe Bedeutung einer Berufsunfähigkeitsversicherung für sich selbst nachzudenken.“

Doch inwieweit greift diese Versicherung bei einer Corona-Erkrankung und ihren möglichen Spätfolgen? Immerhin hat Covid-19 als neue Krankheit die Welt auf den Kopf gestellt. Wichtige Fragen und Antworten:

Was für einen Fall versichert eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Bei dieser Versicherung, in der Kurzform BU genannt, geht es letztlich um die Existenzsicherung. „Wenn ich durch eine Krankheit, einen Unfall oder Kräfteverfall, also aus gesundheitlichen Gründen, meinen Beruf zu mindestens 50 Prozent langfristig nicht mehr ausüben kann, bekomme ich die vereinbarte Monatsrente“, erläutert Grieble. „Sie soll das Einkommen ersetzen, das jetzt wegfällt.“

Leistet eine BU auch bei Corona-Spätfolgen?

Grundsätzlich ja: Wer eine BU hat und durch Long-Covid berufsunfähig wird, bekommt die vereinbarte Leistung. „Die Ursache für eine Berufsunfähigkeit ist nicht entscheidend“, sagt Christian Bökenheide vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Ob es Covid-19, eine andere schwere Erkrankung oder körperlicher Verschleiß ist - entscheidend ist, dass man durch die Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf zu mindestens 50 Prozent auszuüben.“

Wird vom Versicherten ein Leistungsantrag gestellt, gibt es - egal, welche Ursache - eine Leistungsprüfung . Hier kommt es je nach Beeinträchtigung auch auf die medizinische Prognose an: Kann sich ein Zustand, etwa durch eine Reha, noch bessern? Für Covid-19 gibt es allerdings nach einem guten Jahr noch kaum Erfahrungswerte. „Im Moment sind keine pauschalen Aussagen möglich“, sagt Bökenheide.

Was gilt, wenn ich akut an Corona erkrankt bin und eine BU möchte?

In dem Fall würde vermutlich kein Versicherer sofort Versicherungsschutz geben. „Das ist wie bei anderen Erkrankungen, die ich akut habe“, sagt Grieble. „Entweder wird der Versicherer den Antrag für eine gewisse Zeit zurückstellen oder das konkrete Risiko mit seinen Folgeschäden zumindest befristet ausschließen wollen.“

„Viele Unternehmen sagen dann: Wir schließen noch keinen Vertrag ab, sondern stellen den Antrag zurück, bis die akute Phase abgeschlossen ist“, bestätigt GDV-Experte Bökenheide. „Danach wird geschaut, wie die Gesundheitssituation ist.“

Was gilt für den Abschluss nach überstandener Erkrankung?

Vor dem Abschluss einer BU erfolgt stets eine Gesundheitsprüfung. „Dabei wird der aktuelle Gesundheitszustand insgesamt betrachtet und bewertet, welches Risiko sich daraus ergibt“ erläutert Bökenheide. „Eine milde Corona-Erkrankung ohne Folgen dürfte das Risiko weniger beeinflussen als ein schwerer Verlauf mit andauernden Folgen.“

Am Ende steht ein Angebot des Versicherers. „Eventuell mit Zuschlag oder einem Ausschluss“, sagt der GDV-Fachmann. „Je nachdem, wie schwer die Folgeerscheinungen sind, kann es auch sein, dass ein Vertragsschluss nicht möglich ist, weil das Risiko zu hoch ist.“

Eine bekannte Covid-Infektion darf im Versicherungsantrag nicht verschwiegen werden. „Generell gilt bei den Gesundheitsfragebögen: Wonach gefragt wird, muss auch angegeben werden, sonst läuft man Gefahr, dass am Ende keine Leistung gewährt werden kann“, warnt Bökenheide. Inwieweit es in Zukunft eine spezielle Corona-Frage geben wird, vermag er nicht zu sagen.

Worauf sollte man achten, wenn man jetzt eine BU abschließt?

„Wer über eine BU nachdenkt, sollte nicht wegen der Pandemie noch abwarten“, rät Peter Grieble. Wer noch nicht infiziert war, hat beim Abschluss ohnehin keine Probleme bezüglich Corona zu erwarten. Hat man bereits eine Corona-Infektion hinter sich, sollte man mögliche Unterschiede in den Antragsfragen verschiedener Versicherer beachten.

„So kann ich womöglich vermeiden, dass der Antrag zurückgestellt wird“, sagt der Verbraucherschützer. „Je nach Anbieter bekomme ich den Vertrag vielleicht schon früher.“ Er empfiehlt generell, sich beim Abschluss einer BU an einen Honorar-Versicherungsberater oder spezialisierten Versicherungsmakler zu wenden.

© dpa-infocom, dpa:210407-99-111316/2

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort