Altersvorsorge Betriebsrente: So finden Sie die besten Bedingungen

Hannover · Wer für das Alter finanziell vorsorgen will, kann seinen Arbeitgeber um Unterstützung bitten. Wie sich eine betriebliche Altersvorsorge maximal auszahlt.

 Wenn die Chefin oder der Chef beim Sparen hilft, kann sich das lohnen. Der Zuschuss sollte aber nicht zu klein sein. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Wenn die Chefin oder der Chef beim Sparen hilft, kann sich das lohnen. Der Zuschuss sollte aber nicht zu klein sein. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Foto: Christin Klose

Gerade in Zeiten niedriger Zinsen und einem sinkenden Rentenniveau kann die Betriebsrente ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge sein. Dabei können Arbeitgeber über eine sogenannte Direktzusage oder eine Zusage über Unterstützungskassen ihren Angestellten unter die Arme greifen.

Oder der Chef oder die Chefin schließt einen Vertrag mit einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder einer Direktversicherung ab. Dort zahlt er auf Verlangen des Beschäftigten regelmäßig ein.

Das Problem: Einfluss auf diese Verträge können Angestellte nicht nehmen, das letzte Wort haben Arbeitgeber. Sie suchen das Angebot beziehungsweise den Anbieter aus, wie Anne Hausdörfer von der Stiftung Warentest erläutert. Da der Garantiezins weiter sinke, fielen Unterschiede zwischen den Anbietern zunehmend geringer aus.

Unterschiedliche Modelle

Zwar hat jeder Beschäftigte das Recht darauf, einen Teil seines oder ihres Bruttolohns in Form einer Entgeltumwandlung in eine Betriebsrente einzuzahlen. Hier gilt jedoch: Je höher der Zuschuss des Chefs oder der Chefin, desto eher lohnt sich eine Betriebsrente.

„Der sollte bei mindestens 20, besser 30 Prozent liegen“, empfiehlt Philipp Rehberg von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Hier kann Verhandlungsgeschick durchaus zu einem besseren Ergebnis führen. „Gibt der Arbeitgeber nur den durch das Gesetz vorgeschriebenen Zuschuss, lohnt es sich meistens nicht.“

Grundsätzlich müssen Arbeitgeber das Sparvorhaben bei Neuverträgen seit 2019 mit mindestens 15 Prozent des Umwandlungsbetrags unterstützen, heißt es bei der Verbraucherzentrale . Ab 2022 gelte dieser verpflichtende Arbeitgeberzuschuss auch für bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen.

Vertragsbedingungen unter der Lupe

Hausdörfer rät dazu, einen auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnittenen Vertrag auszuarbeiten. Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll? Ist der Todesfallschutz gewünscht? „So flexibel sollten die Tarife des Anbieters sein, auch falls sich die Familienplanung ändert“, meint Hausdörfer.

Wichtig könnte darüber hinaus die Zahlungsweise sein. Manche Anbieter gewähren Hausdörfer zufolge bei einer jährlichen Zahlungsweise höhere Renten. Ob und wie viel Einfluss man auf all diese Faktoren habe, hänge von den Bedingungen des Vertrages ab, so Rehberg.

Beratung notwendig

Hausdörfer empfiehlt ausdrücklich, sich beraten zu lassen, sobald ein Angebot vorliegt, zum Beispiel bei Verbraucherzentralen. Außerdem rät sie, die Betriebsrente mit Alternativen zu vergleichen, etwa einer privaten Vorsorge oder Sparplänen.

„Man muss sich das individuell ausrechnen“, sagt sie. „Schließlich gehen von der Rente Sozialabgaben und Steuern ab und die Rente fällt geringer aus, auch das gilt es zu beachten.“ Denn genau das kann ein Nachteil der betrieblichen Altersversorgung sein. Den Ersparnissen während des Arbeitsverhältnisses stehen die Abgaben und Kürzungen während der Rente gegenüber.

Betriebsrente auch für Geringverdiener

Zur Zeit nutzen vor allem Beschäftigte mit höheren Löhnen das Recht auf Entgeltumwandlung. Im Mindest- und Niedriglohnbereich ist sie nur gering verbreitet, hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin herausgefunden.

Der Nachteil für Geringverdiener: Eine zusätzliche regelmäßige Vorsorge aus eigenen Mitteln könne die finanziellen Möglichkeiten übersteigen und sei deswegen nicht möglich.

„Aber gerade für Geringverdiener wäre es interessant“, weiß Rehberg. Vor allem sie profitierten bei der Entgeltumwandlung von Freibeträgen bei der Sozialversicherung. Sei die Summe aller Betriebsrenten monatlich nicht höher als 159,25 Euro, entfalle die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung, heißt es im Leitfaden der Verbraucherzentrale. Im Jahr 2021 ist dieser Freibetrag Rehberg zufolge auf 164,50 Euro gestiegen. Nur für den darüber liegenden Teil der Betriebsrente werden Beiträge fällig.

Zudem werde die Betriebsrente auf eine etwaige Grundsicherung teilweise nicht angerechnet. Genauer: Bis 100 Euro und darüber hinaus 30 Prozent der Betriebsrente werden bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 223 Euro nicht angerechnet, wie Rehberg darlegt.

© dpa-infocom, dpa:210601-99-820130/4

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