Rauchen, Nachnahme, Netflix & Co Das alles ändert sich im März

Bonn · Erhöhung der Zigarettenpreise bis zum EU-weiten Streaming - ab dem 1. März 2018 treten neue Gesetze und Regelungen für die Verbraucher in Deutschland in Kraft. Ein Überblick.

 Die Zigarettenpreise steigen ab dem 1. März 2018: Eine Schachtel Marlboro mit 21 Zigaretten kostet 6,50 Euro. Ab März erhöht sich nicht nur die Anzahl auf 22 Zigaretten pro Schachtel, sondern auch der Preis auf 7,00 Euro. Andere Marken ziehen mit.

Die Zigarettenpreise steigen ab dem 1. März 2018: Eine Schachtel Marlboro mit 21 Zigaretten kostet 6,50 Euro. Ab März erhöht sich nicht nur die Anzahl auf 22 Zigaretten pro Schachtel, sondern auch der Preis auf 7,00 Euro. Andere Marken ziehen mit.

Am Donnerstag werden einige neue Regelungen und Gesetze in Deutschland in Kraft treten. Des Weiteren wird es Veränderungen im Handel und für den Verbraucher geben. Eine Übersicht über die Neuregelungen:

Günstigeres Nachnahmeangebot der Post

Bei der Bezahlung durch Nachnahme gab es bisher eine Zweiteilung der Gebühren: Um den Dienst der Nachnahme in Anspruch zu nehmen, zahlt der Verbraucher ein Nachnahmeentgelt. Dazu kommt die Gebühr, die dem Paketzusteller gezahlt wird, wenn dieser das Paket erhält - das sogenannte Übermittlungsentgelt. Anstelle dieser beiden Gebühren muss ab dem 1. März 2018 nur noch ein einheitliches Entgelt bezahlt werden.

Der Paketdienst der DHL nimmt zusätzlich zum Paketpreis ein Nachnahmeentgelt in Höhe von 4,90 Euro und eine Übermittlungsentgelt von 2,00 Euro. Ab März soll es nur noch eine einheitliche Gebühr für den Nachnahmeservice der DHL geben. Diese beträgt 3,70 Euro für den Verbraucher.

Raucher müssen tiefer in die Tasche greifen

Der Marktführer Philip Morris teilt mit: Der Preis pro Zigarettenpackung wird erhöht. Der Preis für eine Schachtel Marlboro soll ab dem 1. März von 6,50 Euro auf 7,00 Euro steigen. Allerdings werde die Anzahl von 21 Zigaretten pro Schachtel um eine Zigarette erhöht.

Doch nicht nur Marlboro wird teurer. Auch die Marken L&M, Chesterfield und F6 werden ihre Zigarettenpreise erhöhen. Eine Schachtel mit 20 Zigaretten der Marke L&M werde um 10 Cent teurer. Das heißt: Der Preis von zuvor 6,90 Euro steigt auf 7,00 Euro an.

Nutzung von Streaming-Diensten EU-weit möglich

Endlich kann man auch im EU-Ausland unbegrenzt Musik hören und Filme gucken. Das sogenannte Geo-Blocking hat Streaming außerhalb von Deutschland bisher verhindert. Ab dem 20. März 2018 wird es - zur Freude alle Streaming-Dienste und Nutzer dieser Dienste - innerhalb der EU beseitigt. Sky Go, Spotify, Amazon Prime und Netflix sind ab März von den "Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar"-Anzeigen zumindest innerhalb der EU-Mitgliedstaaten befreit.

Diese Aufhebung gilt jedoch nur für begrenzte Auslandsaufenthalte. Auch die Mediatheken von Fernsehsendern wie ARD und ZDF sind aus der Änderung außenvorgenommen. Für solche kostenlosen Inhalte im Netz gelten weiterhin nationale Regeln.

Blaues Versicherungskennzeichen für Roller, Mofas und Co

Um auf eine gültige Kfz-Haftpflichtvesicherung hinzuweisen, gilt ab dem 1. März kein schwarzes Versicherungskennzeichen mehr. Das teilt der Bund der Versicherten (BdV) mit. Halter von Roller, Mofas, Mopeds und einige E-Bikes und Pedelecs müssen sich nun um das blaue Kennzeichen kümmern. Die Farben der Kennzeichen ändern sich jedes Jahr und sind beim Versicherer erhältlich.

ECall - ein Muss für alle Neufahrzeuge

Das neue eCall-System muss nach dem Monat März Bestandteil jedes neugebauten Autos sein. Es handelt sich hierbei um ein elektronisches Notrufsystem. Der Standort wird bei einem Unfall automatisch an die nächste Rettungsleitstelle weitergeleitet. Durch einen GPS-Empfänger und eine Mobilfunkeinheit sollen Rettungshelfer im Notfall schnell an den Unfallort gelangen. ECall wird durch einen harten Aufprall ausgelöst, kann aber auch manuell über einen Knopf bedient werden.

Rechtliche Änderung für Urheber in Wissenschaft und Forschung

Die Änderungen des Urheberrechtes sollen die Nutzung geschützter Werke für Bildung und Forschung vereinfachen. Außerdem soll die Sicherheit von Universitäten und Wissenschaftlern in Zeiten der Digitalisierung gestärkt werden.

Ab dem 1. März 2018 ist es deswegen erlaubt, dass Lehrende 15 Prozent statt 12 Prozent eines Werkes online für Teilnehmende ihrer Belehrung zur Verfügung stellen. Auch wenn dieses urheberrechtlich geschützt ist. Die Bereitstellung vollständiger Werke gilt bei ausgewählten Werken (vergriffen, geringerer Umfang), Abbildungen und einzelnen Beiträgen aus Fachzeitschriften.

Wissenschaftlern ist es ab März rechtlich erlaubt, für die Forschung relevante, große Textmengen mit einem bestimmten Datenauswertungssystem zu analysieren.

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