Vorsicht, Blüte! Falschgeld nicht einfach schnell weitergeben

Berlin · Manche Blüten sehen einfach zu gut aus. Doch Achtung: Gefälschte Banknoten sollte man nicht weitergeben. Denn das ist eine Straftat. Ob ein Euroschein gefälscht ist, kann man leicht überprüfen.

 Falsche Fünfziger - und andere Blüten - lassen sich erkennen. Das Prinzip ist einfach: Fühlen, sehen, kippen. Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn

Falsche Fünfziger - und andere Blüten - lassen sich erkennen. Das Prinzip ist einfach: Fühlen, sehen, kippen. Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn

Foto: Franziska Gabbert

Gute Nachrichten: Es ist weniger Falschgeld in Umlauf. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank und der Europäischen Zentralbank (EZB) wurden im vergangenen Jahr 460 000 Blüten im europäischen Währungsraum aus dem Verkehr gezogen.

Im Vergleich zu 2019 ist das ein Rückgang um fast 18 Prozent. Verbraucher sollten trotzdem vorsichtig sein. Denn wer mit Falschgeld zahlt, macht sich grundsätzlich strafbar. Entscheidend ist, ob die Tat vorsätzlich begangen wurde.

Das wäre der Fall, wenn der Zahlende den Umstand, dass es sich um Falschgeld handelt zumindest billigend in Kauf genommen hat, erklärt der Bankenverband . Wurde versehentlich mit Falschgeld bezahlt, müssen die Ermittlungsbehörden nachweisen, dass die Tat vorsätzlich begangen wurde.

Wer Blüten in die Hände bekommt, sollte besser nicht damit bezahlen, sondern sich an die Polizei wenden. Auch am Geldautomaten sollten die gefälschten Banknoten nicht eingezahlt werden. Denn in diesem Fall wird das Falschgeld eingezogen. Eine Gutschrift erfolgt nicht. Verbraucher müssen vielmehr mit einer Rückfrage der Bank oder der Polizei rechnen.

Die Geldscheine sind mit verschiedenen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet. Nach dem Prinzip „Fühlen, Sehen, Kippen“ kann man diese Merkmale überprüfen und so feststellen, ob ein Geldschein echt oder gefälscht ist.

© dpa-infocom, dpa:210122-99-128657/2

(dpa)
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