Online-Verträge Finanzprodukte im Netz: EU will mehr Verbraucherschutz

Brüssel · Auf eine persönliche Beratung müssen Online-Kunden oft verzichten - das gilt auch bei Finanzdienstleistungen. Umso wichtiger, dass sich ein Vertrag einfach widerrufen lässt. Dafür will die EU nun sorgen.

Die EU plant neue Vorgaben für Online-Verträge: Der Rücktritt von einem Vertrag soll demnach nicht aufwendiger sein als der Abschluss.

Die EU plant neue Vorgaben für Online-Verträge: Der Rücktritt von einem Vertrag soll demnach nicht aufwendiger sein als der Abschluss.

Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU sollen beim Kauf von Finanzdienstleistungen im Internet künftig besser geschützt werden. Vertreter des Europäischen Parlaments und der EU-Länder verständigten sich in Brüssel auf neue Regeln beim Online-Abschluss etwa von Versicherungen, wie aus einer Mitteilung der Länder hervorgeht.

Demnach werde der Verbraucherschutz verbessert, zudem würden gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Anbieter von Finanzdienstleistungen geschaffen. Unter die neuen Vorschriften fallen auch Verträge, die etwa per Telefon abgeschlossen werden.

Wenn der Anbieter beispielsweise einen automatisierten Chat (Chatbot) als Hilfestellung benutzt, soll der Verbraucher das Recht haben, mit einem Menschen zu sprechen zu können, wie aus der Mitteilung hervorgeht. Auch der Widerruf soll einfacher werden - zum Beispiel über eine Schaltfläche auf der Webseite, die einfach zu finden sein muss.

Ziel dieser Rücktrittsfunktion sei es, die Verbraucher für ihre Rechte zu sensibilisieren und sicherzustellen, dass der Rücktritt von einem Vertrag nicht aufwendiger ist als der Abschluss. Diese Vorschrift soll künftig nicht nur für den Abschluss von Finanzdienstleistungen, sondern für alle Online-Verträge gelten.

Die EU-Staaten und das Parlament müssen die neuen Regeln noch bestätigen. Dies gilt als Formalie.

© dpa-infocom, dpa:230607-99-971877/2

(dpa)
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