Ausnahmeregeln Händler müssen nicht jede Euro-Note annehmen

Berlin · Produkt- und Dienstleistungsanbieter haben oft nicht genügend Wechselgeld. Deswegen nehmen sie nicht gerne große Scheine an. In manchen Fällen sind sie dazu berechtigt.

 Geldschein und Preis der gekauften Ware oder Dienstleistung müssen im angemessenen Verhältnis stehen. Nur dann ist der Händler verpflichtet, auch große Euro-Noten anzunehmen.

Geldschein und Preis der gekauften Ware oder Dienstleistung müssen im angemessenen Verhältnis stehen. Nur dann ist der Händler verpflichtet, auch große Euro-Noten anzunehmen.

Foto: Federico Gambarini

Ein Händler muss nicht jede Euro-Note annehmen. Zwar sind Banknoten gesetzliche Zahlungsmittel, erklärt der Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Allerdings muss der verwendete Geldschein in einem angemessenen Verhältnis zum Preis der gekauften Ware oder Dienstleistung stehen.

Ein Beispiel: Will ein Käufer eine Packung Kaugummi mit einem 100-Euro-Schein bezahlen, muss der Händler die Banknote nicht annehmen, wenn er glaubhaft versichern kann, dass er zu wenig Wechselgeld in der Kasse hat.

Für Münzen gibt es in Deutschland sogar eine gesetzliche Obergrenze: Niemand ist nach Angaben des Bankenverbandes verpflichtet, mehr als 50 Münzen auf einmal anzunehmen. Das gilt für Geschäfte, Gaststätten, Hotels, Behörden und Tankstellen ebenso wie für Privatpersonen. Größere Mengen Kleingeld können in beliebiger Stückzahl kostenfrei bei den Filialen der Deutschen Bundesbank in Banknoten eingetauscht werden. Eine Übersicht mit Adressen und Öffnungszeiten gibt es auf der Internetseite der Bundesbank.

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