Online-Verträge, Mindestlohn und Elektroschrott Was sich für Verbraucher im Juli ändert
Bonn · Der Mindestlohn und die Renten steigen, Online-Verträge lassen sich leichter kündigen. Was sich sonst noch für Verbraucher im Juli ändert, zeigt unser Überblick.
Mit Beginn der zweiten Jahreshälfte kommen auf Verbraucher eine Reihe an Änderungen zu. Die wichtigsten haben wir hier zusammengefasst.
Verträge lassen sich leichter kündigen
Verträge, die im Internet abgeschlossen werden, sollen künftig leichter zu kündigen sein. Das schreibt das "Gesetz über faire Verbraucherverträge" vor. Wird ein Vertrag online abgeschlossen, sollen Verbraucher ihn ab 1. Juli auch online wieder kündigen können. Ab dem Stichtag sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, einen sogenannten Kündigungsbutton einzurichten. Wer kündigt, soll unmittelbar danach eine elektronische Eingangsbestätigung erhalten. Seit 1. März darf die Kündigungsfrist zudem maximal einen Monat betragen. Automatische Vertragsverlängerungen sind zudem nur dann zulässig, wenn die Kündigungsfrist nicht mehr als ein Monat beträgt. Energieunternehmen dürfen Lieferverträge außerdem nicht mehr rein telefonisch abschließen. Die Verträge müssen zusätzlich schriftlich bestätigt werden. Anbietern soll es dadurch erschwert werden, Kunden Verträge unterzuschieben.
Höherer Mindestlohn
Ab Juli beginnt die schrittweise Anhebung des Mindestlohns, die der Bundestag im Juni beschlossen hat. Soll er ab Oktober 12 Euro betragen, steigt er im Juli bereits auf 10,45 Euro an. Im Bundestagswahlkampf hatte die SPD den Mindestlohn zu einem zentralen Thema gemacht.
Renten werden angehoben
Die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten vom 1. Juli an deutlich höhere Bezüge. Im Bundesrat nahm das entsprechende Gesetz, das eine Woche zuvor im Bundestag beschlossen worden war, am Freitag die letzte Hürde. Im Westen steigen die Renten zum 1. Juli um 5,35 Prozent, im Osten um 6,12 Prozent. Damit fällt die Rentenanpassung so stark aus wie seit Jahrzehnten nicht.
Die starke Erhöhung ist auf die zurückliegende gute Konjunktur und die daher rührenden positiven Entwicklungen bei den Einkommen der Beschäftigten und den Einnahmen der Rentenkasse zurückzuführen. Nach dem Corona-Einbruch 2020 war es wieder bergauf gegangen.
Elektrogeräte können im Supermarkt abgegeben werden
Ob Wasserkocher, Toaster oder altes Handy - ab dem 1. Juli müssen Supermärkte und Discounter ausgediente Elektrogeräte entgegennehmen. Geschäfte, die dauerhaft oder mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkaufen, müssen Elektroschrott zurücknehmen. Zumindest gilt das für Läden mit einer Verkaufsfläche ab 800 Quadratmetern. Entgegengenommen werden müssen Geräte bis zu einer maximalen Kantenlänge von 25 Zentimetern. Für größere Geräte wie etwa Waschmaschinen gilt das also nicht.
Corona-Gratistests enden für die meisten
Millionenfach genutzte Corona-Bürgertests sind in Teststellen und Apotheken ab dem 30. Juni nicht mehr für alle gratis zu haben. Kostenlos bleiben die Schnelltests nur für bestimmte Risikogruppen - in der Regel werden ab kommendem Donnerstag aber je drei Euro aus eigener Tasche fällig. Der Bund will damit Milliardenkosten senken und das Testnetz erhalten. Die Neuregelung bringt die Länder unter Druck, die drei Euro der Bürger zu übernehmen. Angesichts der nun dominierenden Untervariante BA.5 mit leichterer Übertragbarkeit zeichnet sich aus Expertensicht eine angespanntere Corona-Lage ab.
Pfandsystem wird ausgeweitet
Bei vielen Getränkeflaschen und -dosen müssen Verbraucher Pfand bezahlen. Doch bei vielen anderen gilt das nicht. Seit Anfang des Jahres sind diese Ausnahmen weggefallen und es gelten einheitlichere Regeln bei der Pfandpflicht. In der ersten Jahreshälfte durften die Flaschen und Dosen noch verkauft werden, die sich bereits im Verkehr befanden. Ab dem 1. Juli ist auch Schluss damit. Für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff sowie für Dosen werden einheitlich 25 Cent Pfand erhoben. Für Milch- und Mischgetränke gilt die Pfandpflicht hingegen erst ab 1. Januar 2024. Getränkekartons wie Tetra Paks bleiben aber weiterhin pfandfrei.
Rauchen wird bei E-Zigaretten teurer
Ab dem 1. Juli gilt die Tabaksteuer erstmals auch für sogenannte Liquids, die in E-Zigaretten-Geräten verdampft und inhaliert werden. Raucher, die zur E-Zigarette greifen, müssen damit ebenfalls tiefer in die Tasche greifen. Auch Tabak für Wasserpfeifen wird mit einer Zusatzsteuer belegt. Ob die Substanzen nikotinhaltig sind oder nicht, spielt übrigens keine Rolle.
Elektronische Krankschreibung wird für Praxen zur Pflicht
Arztpraxen müssen ab 1. Juli Krankschreibungen digital an die Krankenkassen übermitteln. Gesetzlich Versicherte müssen ihre Krankschreibung damit nicht mehr selbst an die Versicherung schicken.
Führerscheine umtauschen
Bis zum Jahr 2033 müssen Millionen ältere Führerscheine in neue EU-Dokumente umgetauscht werden. Dies erfolgt schrittweise. Für die Jahrgänge 1953 bis 1958 läuft die Frist dafür am 19. Juli ab. Der Bundesrat hatte die Frist in der Pandemie zunächst verlängert, diese galt ursprünglich bis zum 19. Januar.
Paketversand mit der Post wird teurer
Das Verschicken von Paketen per Post wird für einen Teil der Sendungen zum 1. Juli teurer.
Für Privatkunden steigt der Preis des 2-Kilogramm-Pakets, dessen Marke nur online erhältlich ist, auf 5,49 Euro und kostet damit demnächst 50 Cent mehr als bisher, wie die Deutsche Post DHL mitteilte. Auch Packsets und Pluspäckchen würden aufgrund der gestiegenen Papierkosten teurer, hieß es. Hingegen sinkt der Preis beim 5-Kilogramm-Paket zufolge von 7,49 auf 6,99 Euro. Zudem entfällt künftig der Online-Rabatt beim Kauf von Paketmarken im Internet.
Als Grund nannte die Firma auch die gestiegenen Transport-, Zustell- und Lohnkosten, die Preiserhöhungen im nationalen und grenzüberschreitenden Paketversand unumgänglich machten. Auch international dreht das Unternehmen an der Preisschraube - allerdings seien davon ausschließlich Pakete mit dem Ziel USA betroffen, teilte DHL Paket mit. Bei Sendungen ins Ausland bleibe es zudem bei einem preislichen Unterschied von online und in Filialen gekauften Paketmarken. Für Geschäftskunden, zum Beispiel Online-Händler, hatte die Deutsche Post DHL bereits zum Jahreswechsel ihre Paketpreise erhöht.
Mit Material der dpa
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