Prämiensparvertrag Kann ein Vertrag 99 Jahre lang laufen?

Leipzig · Prämiensparverträge sollen eigentlich helfen, Vermögen aufzubauen. Geldinstitute versuchen allerdings immer wieder, alte Verträge zu kündigen. Oft scheitern sie dabei an Gerichten.

 Prämiensparverträge sollten Kunden möglichst lange binden. Steht in dem Vertrag eine bestimmte Laufzeit, kann ein solcher Vertrag nicht immer einfach gekündigt werden. Foto: Ina Fassbender/dpa/dpa-tmn

Prämiensparverträge sollten Kunden möglichst lange binden. Steht in dem Vertrag eine bestimmte Laufzeit, kann ein solcher Vertrag nicht immer einfach gekündigt werden. Foto: Ina Fassbender/dpa/dpa-tmn

Foto: Ina Fassbender

Ein Prämiensparvertrag kann grundsätzlich eine lange Laufzeit haben. Steht in dem Vertrag eine Laufzeit von 99 Jahren, kann ein solcher Vertrag nicht einfach gekündigt werden. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az.: XI ZR 100/20), auf die die Verbraucherzentrale Sachsen aufmerksam macht.

Die Karlsruher Richter hatten eine Beschwerde gegen ein Urteil des Landgerichts Zwickau (Az.: 6 S 54/19) zurückgewiesen. In der Entscheidung ging es um die Kündigung eines Sparvertrages im Jahr 2017. Bei einer Umschreibung des Vertrages wurde vom Geldinstitut eine Laufzeit von 99 Jahren ins Formular gedruckt.

Diese Zahl gilt, entschieden die Zwickauer Richter. Die Sparkasse könne nicht argumentieren, dass die Zahl nicht ernst gemeint oder das Formular nur neu ausgedruckt sei. Die Beschwerde gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof blieb erfolglos.

© dpa-infocom, dpa:210210-99-381775/2

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort