Untätigkeitsklage Langsames Jobcenter: Hartz-IV-Empfängerin steht Geld zu

Karlsruhe · Weil das Jobcenter sich mit einer Kostenerstattung zu lange Zeit ließ, klagte eine Antragstellerin wegen Untätigkeit. Schließlich zahlte die Behörde. Aber wer trägt nun die Gerichtskosten?

Der Gesetzgeber hat geregelt, wie lange Antragsteller einen Entscheid abwarten müssen. Wer nach Ablauf dieser Fristen klagt, handelt dem Verfassungsgericht zufolge grundsätzlich nicht treuwidrig.

Der Gesetzgeber hat geregelt, wie lange Antragsteller einen Entscheid abwarten müssen. Wer nach Ablauf dieser Fristen klagt, handelt dem Verfassungsgericht zufolge grundsätzlich nicht treuwidrig.

Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa
(dpa)
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