Verkaufte Verträge Lohnt die Kündigung der Lebensversicherung?

Berlin/Hamburg · Lebensversicherer verkaufen oft ihre Bestände. Die Policen werden dann an andere Gesellschaften übertragen. Was bedeutet das für Versicherte? Sollten sie den Vertrag kündigen?

 In bestimmten Fällen können Kunden ihre Lebensversicherung kündigen. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

In bestimmten Fällen können Kunden ihre Lebensversicherung kündigen. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Foto: Jens Büttner

Die niedrigen Zinsen bereiten nicht nur Sparern Verdruss. Auch den Versicherern machen sie zunehmend zu schaffen. Was einige von ihnen dazu gebracht hat, ihren Bestand an Lebensversicherungen anderen Gesellschaften zu übertragen.

Das schürt bei Kunden Ängste. Viele fragen sich: Aus dem Vertrag aussteigen oder nicht? Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ( GDV ) in Berlin wiegelt ab: „Ein Grund zur Kündigung besteht für Versicherungsnehmer nicht“, sagt GDV-Verbraucherexperte Mathias Zunk.

Run-off kommt bisher selten vor

In Deutschland hat es nach Angaben des GDV seit 2014 eine Bestandsübertragung, ein sogenanntes Run-off, von Lebensversicherungen auf eine andere Versicherungsgesellschaft gegeben. „Von einer Versicherungsgesellschaft im Run-off ist die Rede, wenn die Gesellschaft kein Neugeschäft mehr betreibt, zum Beispiel, weil es sich für sie nicht mehr rechnet“, erläutert Zunk.

Zudem gab es ihm zufolge in den zurückliegenden sechs Jahren sechs Unternehmensverkäufe von Lebensversicherungsanbietern an externe Abwicklungsgesellschaften. Weder die Bestandsübertragung noch die Unternehmensverkäufe haben Folgen für die Versicherungsnehmer. „Die Versicherten erhalten alle garantierten Leistungen, vor allem die garantierten Kapital- und Rentenzahlungen“, so Zunk. Zudem werden Kunden unverändert an den anfallenden Überschüssen beteiligt.

Besonnen reagieren

Also alles kein Grund zur Panik? Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg rät zu Besonnenheit. Zwar ist es aus ihrer Sicht richtig, den Vertrag bei besonderen Ereignissen wie etwa im Fall eines Run-offs auf den Prüfstand zu stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es sich rechnen, den Vertrag zu kündigen. „Vor einer vorschnellen Beendigung kann man aber nur warnen“, sagt Becker-Eiselen.

Viele sparen für einen finanziell sorgenfreien Lebensabend - und schließen dafür in jungen Jahren eine Lebensversicherung ab. Eine solche Police ist aus Sicht der Verbraucherzentrale Hamburg allerdings kein taugliches Altersvorsorge-Produkt. „Zunächst sind Lebens-, aber auch Rentenversicherungen intransparent“, findet Becker-Eiselen.

Der sogenannte Garantiezins bezieht sich nicht auf die eingezahlten Beiträge - sondern auf das, was nach Abzug der Kosten übrig bleibt. „Die Kosten sind aber in der Regel enorm hoch“, so die Verbraucherschützerin. Zudem seien die garantierten Werte im Verhältnis zu den eingezahlten Beiträgen und den durchlaufenen Zinsphasen üblicherweise schlecht.

Vertrag auf den Prüfstand stellen

Eine Beendigung des Vertrags kann laut Becker-Eiselen dann sinnvoll sein, wenn er keine wichtige Zusatzversicherung wie etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung enthält und der Verbraucher das Geld dringend benötigt - und er andernfalls einen Kredit aufnehmen oder bedienen muss, der mehr Zinsen kostet als der Vertrag erwirtschaftet.

Es kann aber auch einiges dafür sprechen, den Vertrag fortzuführen. „Das ist etwa dann der Fall, wenn der Verbraucher mit dem Vertrag eine Rendite erwirtschaftet, die er im derzeitigen Niedrigzinsumfeld durch andere Anlageformen nicht erzielen kann“, so Becker-Eiselen.

Auch für jemanden, der kurz vor Renteneintritt steht, lohnt sich die Kündigung der bestehenden Lebensversicherung nicht unbedingt. In der kurzen Zeit anderweitig für den Lebensabend vorzusorgen und zum Beispiel in Aktien zu investieren ist riskant, wenn man das Geld zu einem bestimmten Termin benötigt, sagt Becker-Eiselen.

Verbundene Verträge besser behalten

Unabhängig vom Alter gilt: Beinhaltet die bestehende Lebensversicherung auch eine ausreichende Berufsunfähigkeitsversicherung, sollte der Vertrag normalerweise weitergeführt werden. „Anders ist es zu bewerten, wenn der Verbraucher zwischenzeitlich eine neue ausreichende Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat“, so Becker-Eiselen.

Wer nach hinreichender Prüfung den Entschluss fasst, den Vertrag beenden zu wollen, kann kündigen. „Die Kündigung erfolgt schriftlich, entweder per Brief, Email oder Fax“, sagt Zunk. Für Verträge, die in den Jahren von 1995 bis 2007 abgeschlossen wurden, gibt es auch eine sogenannte Widerspruchsmöglichkeit.

„Dazu muss die Belehrung über das Widerspruchsrecht falsch sein“, erklärt Becker-Eiselen. Um dies beurteilen zu können, sollten sich Verbraucher beraten lassen. „Der Vorteil des Widerspruchs gegenüber einer Kündigung kann ein höherer, vom Versicherer zu erstattender Wert sein“, so Becker-Eiselen.

Alternativen prüfen

Und was nun tun mit dem Geld, das man dann zurückbekommt - es anlegen, um so gegebenenfalls eine vorteilhafte Rendite zu erwirtschaften? „Pauschale Antworten gibt es nicht“, stellt Becker-Eiselen klar. Die Lösung hängt vom Alter, aber auch von der jeweiligen Lebenssituation ab.

Wer Kredite abzubezahlen hat, sollte dies vorrangig tun. Für unvorhergesehene Ausgaben ist es gut, Geld auf einem Tagesgeldkonto zu deponieren. Für längerfristige Geldanlagen wären börsengehandelte Indexfonds (ETF) eine Option.

© dpa-infocom, dpa:201124-99-447743/5

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