Restschuldversicherungen Oft mangelnde Neukundeninformation

Hamburg · Eine Restschuldversicherung soll den Kreditnehmer oder seine Hinterbliebenen absichern. Die vorgeschriebene Information von Neukunden nutzen viele Anbieter aber offenbar zu Werbezwecken.

 Wer eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat, sollte eine Woche später erneut eine Belehrung über das Widerrufsrecht per Post erhalten. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Wer eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat, sollte eine Woche später erneut eine Belehrung über das Widerrufsrecht per Post erhalten. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Foto: Christin Klose

Wer eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat, sollte eine Woche später Post bekommen. Darin muss der Versicherer laut Gesetz erneut über das Widerrufsrecht belehren und das Produktinformationsblatt aushändigen.

Nach einer Untersuchung des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Hamburg entfremden viele Anbieter diese sogenannten Welcome-Letter aber als Werbemittel.

Das Marktwächter-Team untersuchte die Briefe von 24 Restschuldversicherern - keiner erfüllte demnach voll die Anforderungen des Gesetzgebers. Drei Viertel enthielten leistungsbezogene oder werbliche Ausschmückungen, die vom eigentlichen Informationszweck des Schreibens ablenken könnten.

Eine zentrale Botschaft für den Verbraucher sei, dass ein Widerruf der Restschuldversicherung keine Auswirkung auf den Kreditvertrag habe, so die Verbraucherzentrale. Darauf wiesen aber nur 15 der 24 Anbieter hin. Nur 5 benannten den Beginn der Widerrufsfrist richtig und vollständig.

Für die Untersuchung wurden insgesamt 67 Versicherer angefragt, die nach Marktwächterinformationen Restschuldversicherungen anbieten. Sie wurden gebeten, ein Muster ihres Welcome-Letters zur Verfügung zu stellen. 24 Anbieter reagierten entsprechend.

(dpa)
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