Wenn der Arbeitgeber zahlt Private Monatskarte: Erstattung bleibt steuerfrei

Berlin · Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für ein Monatsticket, fällt für die Zuwendung nicht zwangsläufig eine Steuer an. Wer die Fahrkarte genügend beruflich nutzt, zahlt keine Abgabe an das Finanzamt. Dafür gibt es jedoch zwei Berechnungsmethoden.

 Einige Arbeitgeber erstatten ihren Mitarbeitern die Kosten für ein Monatsticket. Wird die Karte ausreichend für Dienstfahrten genutzt, fallen für die Nutzer keine Steuern an.

Einige Arbeitgeber erstatten ihren Mitarbeitern die Kosten für ein Monatsticket. Wird die Karte ausreichend für Dienstfahrten genutzt, fallen für die Nutzer keine Steuern an.

Foto: Sven Hoppe

Arbeitnehmer, die sich privat eine Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr kaufen, können die Ticketkosten unter Umständen steuerfrei vom Arbeitgeber erstattet bekommen.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Monatskarte auch für Dienstfahrten genutzt wird. Dies geht zumindest aus einem Runderlass der Senatsverwaltung Berlin hervor, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

Zur Berechnung der erstattungsfähigen Kosten zeigt das Rundschreiben zwei Wege auf: Es wird prozentual ermittelt, in welchem Verhältnis die Monatskarte privat und beruflich genutzt wird. In Höhe des beruflichen Anteils kann dann eine steuerfreie Erstattung erfolgen. Oder der Arbeitnehmer listet die durch das Monatsticket ersparten Einzelfahrkosten auf und lässt sich diesen Betrag vom Arbeitgeber ersetzen. Die Erstattung ist hier jedoch maximal auf die Kosten für das Monatsticket begrenzt.

Damit das Finanzamt diese zweite Variante akzeptiert, sollte der Arbeitnehmer die beruflichen Auswärtsfahrten detailliert dokumentieren, rät Klocke. Erstattet der Arbeitgeber die Kosten für die Dienstfahrten nicht, kann der Arbeitnehmer die Kosten in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten absetzen. Dabei akzeptiert das Finanzamt pauschal 30 Cent je gefahrenen Kilometer.

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