Hilfe in Corona-Krise Selbstständige können Rentenbeiträge aussetzen

Berlin · Viele Selbstständige sind durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Wer seine laufenden Ausgaben zeitweise reduzieren will, kann auch die Rentenbeiträge in den Blick nehmen.

 Selbstständige können aufgrund der Corona-Krise ihre Pflicht-Beitragszahlung für die gesetzliche Rentenversicherung bis einschließlich Oktober 2020 aussetzen. Foto: Marijan Murat/dpa/dpa-tmn

Selbstständige können aufgrund der Corona-Krise ihre Pflicht-Beitragszahlung für die gesetzliche Rentenversicherung bis einschließlich Oktober 2020 aussetzen. Foto: Marijan Murat/dpa/dpa-tmn

Foto: Marijan Murat

Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind und durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können ihre Beitragszahlung bis zum 31. Oktober 2020 aussetzen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Dies gilt auch für Beiträge, die aufgrund einer Stundungsvereinbarung in Raten gezahlt werden.

Betroffene können sich unter Hinweis auf die Corona-Pandemie formlos an ihren Rentenversicherungsträger wenden und eine Aussetzung der Beitragszahlung beantragen. Die Rentenversicherung wird später eine rückwirkende Überprüfung des Versicherungsverhältnisses vornehmen und die Höhe der Beiträge den tatsächlichen Verhältnissen anpassen. Der Zeitpunkt der Überprüfung wird den Betroffenen vorab mitgeteilt.

Selbstständige, die diese Möglichkeit nutzen möchten, erreichen die Deutsche Rentenversicherung derzeit schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Das kostenfreie Service-Telefon steht unter der Nummer 0800/10 00 48 00 zur Verfügung. Aktuell ist hier mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

(dpa)
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