Wo gibt es was? So funktioniert das Elterngeld

Berlin/Bochum · Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus - diese drei Vokabeln entscheiden darüber, wie lange Eltern Leistungen beziehen und wie hoch diese ausfallen. Wie funktioniert das Elterngeld?

 Kleine Kinder stellen das Leben ihrer Eltern erst einmal auf den Kopf. Damit sich Vater und Mutter frei von Arbeit um den Nachwuchs kümmern können, gibt es das Elterngeld. Foto: Mascha Brichta/dpa-tmn

Kleine Kinder stellen das Leben ihrer Eltern erst einmal auf den Kopf. Damit sich Vater und Mutter frei von Arbeit um den Nachwuchs kümmern können, gibt es das Elterngeld. Foto: Mascha Brichta/dpa-tmn

Foto: Mascha Brichta

Ein positiver Schwangerschaftstest stellt das Leben erst einmal auf den Kopf. Neben den ganzen Anschaffungen wie Kinderwagen und Babybett müssen sich werdende Eltern auch mit ihren Finanzen beschäftigen. Nach der Geburt erhalten sie für einige Zeit Elterngeld, mit dem sie die ersten Lebensmonate als Familie finanzieren können. Wichtige Fragen und Antworten:

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Die Leistung können alle Eltern beantragen, egal ob sie vor der Geburt gearbeitet haben oder nicht. Sie erhalten Elterngeld sowohl für leibliche Kinder als auch Adoptivkinder oder das leibliche Kind der Lebenspartnerin. In Ausnahmefällen können auch Großeltern oder zum Beispiel Tanten und Onkel Elterngeld erhalten.

„Schwierig wird es aber unter Umständen bei ausländischen Eltern“, weiß Carla Roder von der Beratungsstelle Pro Familia in Bochum. „Neben der jeweiligen Staatsangehörigkeit kommt es darauf an, ob der Aufenthalt voraussichtlich dauerhaft in Deutschland sein wird und ob hier gearbeitet werden darf. Kein Elterngeld gibt es während des Asylverfahrens oder mit einer Duldung.“

Wie lange gibt es Geld?

Es gibt zwei Varianten: Basiselterngeld und Elterngeld Plus. Das Basiselterngeld zahlt der Staat zwölf Monate lang. Beantragen beide Eltern die Leistung, erhalten Eltern noch zwei Monate zusätzlich. Die bekommen auch Alleinerziehende. Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Elterngeld Plus-Monaten. Wer sich für diese Variante entscheidet, hat also 24 bis 28 Monate Anspruch auf Zahlungen.

„Wie lang genau der Bezugszeitraum ist, hängt auch davon ab, wie Eltern sich die Monate untereinander aufteilen. Sie können diese ganz flexibel nehmen, nacheinander oder gleichzeitig. Auch Pausen sind innerhalb der ersten 14 Lebensmonate möglich“, erklärt Roder. Festlegen muss sich übrigens niemand. Während des Bezugs lässt sich der Antrag für künftige Monate noch immer ändern.

Einen Stolperstein gibt es noch: „Für Mütter die nach der Geburt Mutterschaftsgeld erhalten, gelten die betroffenen Lebensmonate des Kindes als Basiselterngeld-Monate und kommen in der Regel nicht zur Auszahlung“, sagt Roder.

Noch etwas verlängern lässt sich das Elterngeld mit dem Partnerschaftsbonus. Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig vier Monate lang jeweils zwischen 25 bis 30 Stunden pro Woche, erhalten sie dafür vier Elterngeld Plus-Monate. Alleinerziehende haben dazu ebenfalls die Möglichkeit. Ab September 2021 gibt es den Partnerschaftsbonus zwei bis vier Monate lang bei einer Wochenarbeitszeit zwischen 24 bis 32 Stunden.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Mindestens 300 und maximal 1800 Euro beträgt das Basiselterngeld. Beim Elterngeld Plus gibt es davon monatlich genau die Hälfte. Zwillingseltern erhalten jeweils einen kleinen Zuschlag.

Wie hoch die Zahlung genau ausfällt, hängt vom früheren Verdienst ab, erklärt Michael Sittig, Rechtsexperte bei der Stiftung Warentest: „Als Faustregel gilt, dass es etwa 65 Prozent des vorgeburtlichen Nettoeinkommens gibt.“ Genauer können das Eltern mit dem Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums ausrechnen.

Je nach Arbeitsverhältnis ist das relevante Nettoeinkommen ein anderes. Für Beamte, Soldaten und angestellte Väter gilt der Verdienst der letzten zwölf Monate vor der Geburt als Berechnungsgrundlage. Bei angestellten Müttern sind es zwölf Monate vor dem Mutterschutz. Selbstständige müssen die Steuererklärung aus dem letzten Kalenderjahr vor der Entbindung vorweisen.

Bringt der Wechsel der Steuerklasse etwas?

Ja, damit können Verheiratete das Elterngeld ein bisschen erhöhen. Der Ehepartner, der mehr Monate Elterngeld beantragen wird als der andere Elternteil, sollte in die Steuerklasse III wechseln. Dadurch steigt der Nettolohn. „Bei den allermeisten Paaren bringt das etwas, sogar wenn sie die Monate gleich aufteilen“, sagt Sittig. „In dem Fall sollte der Mehrverdiener wechseln.“

Damit die Steuerklasse für das gesamte Jahr angerechnet wird, muss der Wechsel allerdings mindestens sechs Monate vor dem Mutterschutz geschehen - also gleich nach dem Schwangerschaftstest.

Derzeit greift übrigens noch eine spezielle Corona-Regelung: Monate mit Einkommensverlusten durch Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld, die zwischen März 2020 und Dezember 2021 liegen, können Eltern von der Berechnung ihres Elterngelds ausnehmen.

Was gilt bei Steuern und Versicherung?

Mütter und Väter, die in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, bleiben auch während der Elternzeit pflichtversichert, und zwar beitragsfrei. Freiwillige Mitglieder müssen sich weiterhin versichern, zahlen aber in der Regel nur den Mindestbeitrag von knapp 170 Euro im Monat. Dafür erhalten sie ein etwas höheres Elterngeld. Wer einen pflichtversicherten Partner hat, ist über diesen beitragsfrei versichert.

Auch privat Krankenversicherte müssen weiterhin ihre Beiträge zahlen und erhalten ebenfalls dafür etwas mehr Elterngeld, weil keine Versicherungspauschale bei der Berechnung ihres Nettoeinkommens abgezogen wird.

Bei den Steuern kann es für manche Eltern im Folgejahr eine böse Überraschung geben. Zwar ist das Elterngeld selbst nicht steuerpflichtig, aber es steht unter Progessionsvorbehalt. Das bedeutet: Das Elterngeld wird bei der Bestimmung des Steuersatzes, der auf das restliche Einkommen fällig ist, angerechnet. Das führt dazu, dass Eltern teilweise Steuernachzahlungen leisten müssen.

© dpa-infocom, dpa:210623-99-114083/2

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort