Privatveräußerungen Steuer: Kryptogewinne können mit Verlusten verrechnet werden

Deutschland · Gewinne, die mit spekulativem Kryptohandel erzielt werden, sind grundsätzlich zu versteuern. Wer aber gleichzeitig Verluste einfährt, kann diese zur Steuerreduzierung nutzen.

Mal steigen sie, mal fallen sie: Wer aus Kryptogeschäften etwa mit Bitcoin nicht nur Gewinne erzielt, sondern auch Verluste macht, muss unter Umständen nur die Differenz versteuern.

Mal steigen sie, mal fallen sie: Wer aus Kryptogeschäften etwa mit Bitcoin nicht nur Gewinne erzielt, sondern auch Verluste macht, muss unter Umständen nur die Differenz versteuern.

Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Verrechnet werden können nur gleichartige Geschäfte

Freigrenze pro Kalenderjahr liegt bei 600 Euro

(dpa)
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