Neue Regelung der Finanzämter Steuererklärung: Belege müssen nicht mehr eingereicht werden

Bonn · Mit der Steuererklärung für das vergangene Jahr müssen Steuerzahler erstmals keine Quittungen mehr abgeben. Stattdessen sollen sie für eine eventuelle Nachfrage der Finanzverwaltung aufbewahrt werden.

Steuerzahler müssen bei der Steuererklärung für das vergangene Jahr keine Belege mehr einreichen. Stattdessen sollen diese aufbewahrt werden und sind nur noch auf Verlangen des Finanzamtes nachzureichen, teilte das Finanzamt Bonn-Innenstadt mit. Diese Regelung gilt nicht nur beim Bonner Finanzamt, sondern bundesweit.

Quittungen sollten jedoch nicht weggeschmissen, sondern weiterhin aufbewahrt werden. „Bei Bedarf fordert das Finanzamt die Belege an, die es sehen will. Dazu sind die Belege mindestens bis zum Abschluss des Besteuerungsverfahrens aufzubewahren“, erklärt Rolf Gras, Leiter des Finanzamts Bonn-Innenstadt.

Um Kosten steuerlich absetzen zu können, mussten bislang die entsprechenden Quittungen mit eingereicht werden. Das im Sommer 2016 verabschiedete Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens hat aus der vorherigen Belegvorlagepflicht jedoch eine Belegvorhaltepflicht gemacht.

Generell empfehlen die Finanzämter, die Steuererklärung elektronisch einzureichen. „Ohne Belege ist es jetzt noch attraktiver, die Steuererklärung über die kostenlose Steuersoftware der Finanzverwaltung elektronisch abzugeben“, so Gras. Dazu ist eine vorherige Registrierung auf dem Portal „Elster – Ihr Online-Finanzamt“ (www.elster.de) erforderlich.

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