Stichtag rückt näher Steuererklärungsfrist für 2021 endet bald

Service | Bonn · Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung für das Jahr 2021 bei seinem Finanzamt einzureichen, sollte sich beeilen. Wen es betrifft, für den endet die Frist schon Ende Oktober.

 Symbolbild.

Symbolbild.

Foto: dpa-tmn/Benjamin Nolte

Viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssen sich mit ihrer Steuererklärung für das Jahr 2021 beeilen. Die Frist dazu läuft Ende Oktober ab. Bei angestellten Arbeitnehmern zieht der Arbeitgeber zwar die Lohnsteuer automatisch jeden Monat vom Gehalt ab und leitet diese an das Finanzamt weiter.

Kommen jedoch weitere Einnahmen zum Hauptverdienst hinzu, liegen bestimmte Steuerklassenkombinationen oder andere Besonderheiten vor, kann die Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtend sein. Betroffen sind zum Beispiel Bürger, die im vergangenen Jahr Eltern-, Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld in Höhe von mehr als 410 Euro bekommen haben.

Steuererklärung: Abgabe bis zu 31. Oktober

Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die die Erklärung nicht in die Hände eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins gelegt haben (Frist bis Ende August 2023), sollten sich beeilen. Für sie endet die Frist zur Abgabe nämlich bereits am 31. Oktober, teilt der Bund der Steuerzahler mit. In Bundesländern, in denen der 31. Oktober ein Feiertag ist, reicht die Abgabe am 1. November.

Wer absehen kann, dass er die Frist aus gutem Grund nicht einhalten kann, sollte eine Fristverlängerung beantragen. Dazu zählen zum Beispiel eine lang anhaltende Krankheit oder das Fehlen wichtiger Unterlagen.

Verspätete Abgabe: Zuschlag oder Zwangsgeld droht

„Hierzu ist kein spezielles Formular nötig, ein formloses Schreiben an das Finanzamt ist ausreichend“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Die Finanzämter entscheiden je nach Ermessen. Bei verspäteter Abgabe droht ein Verspätungszuschlag oder Zwangsgeld.

Hinweis: Wer erstmalig eine Einkommensteuererklärung abgibt, ist danach nicht zur dauerhaften Abgabe einer Erklärung verpflichtet. In der Regel lohnt es sich aber - im Schnitt bekommen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler 1072 Euro Erstattung.

(dpa/ga)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort