Neue Regeln Das ändert sich im Dezember für Verbraucher

Berlin · Der neue Monat bringt nicht nur ein frisches Kalenderblatt, sondern auch unter anderem gesetzliche Änderungen. Für Verbraucher springt dabei einiges heraus. Ein Überblick über Veränderungen im Dezember.

 Bald dürfen sich Telekommunikationsverträge nach einer zweijährigen Laufzeit nicht mehr automatisch um die gleiche Laufzeit verlängern. Diese und weitere Änderungen bringt der Dezember. Foto: Christin Klose/dpa-tmn/Archiv

Bald dürfen sich Telekommunikationsverträge nach einer zweijährigen Laufzeit nicht mehr automatisch um die gleiche Laufzeit verlängern. Diese und weitere Änderungen bringt der Dezember. Foto: Christin Klose/dpa-tmn/Archiv

Der Handyvertrag verlängert sich nicht mehr automatisch um die gleiche Laufzeit, die Bahn ändert den Fahrplan - und was ist eigentlich mit dem Silvesterfeuerwerk? Ein Überblick über die Neuregelungen im Dezember:

Änderungen im Dezember: Internetgeschwindigkeit

Wenn das Internet nicht so schnell ist wie vom Anbieter versprochen, hat der Kunde künftig das Recht, weniger zu bezahlen. Falls zum Beispiel nachweislich nur 50 statt der zugesagten 100 Mbit/s bereitgestellt werden, gibt es ein Minderungsrecht von 50 Prozent. Alternativ können die Kunden den Vertrag ohne Kündigungsfrist kündigen.

Fahrplanwechsel im Dezember

Bei der Deutschen Bahn gilt ab dem 12. Dezember der Winterfahrplan . Zu den wichtigsten Neuerungen gehören weitere ICE-Sprinter-Züge, die Großstädte schneller verbinden, zum Beispiel dreimal täglich zwischen Köln und Berlin ohne Zwischenhalt. Zudem gibt es neue Verbindungen ins Ausland, darunter Nachtzüge.

Privatsphäre im Netz

Am 1. Dezember tritt ein Gesetz in Kraft, das den Umgang mit Datenanfragen im Internet vereinfachen und das digitale Erbe sichern soll. Kernpunkt ist die Idee, dass Nutzer auf ihrem Gerät künftig an einer zentralen Stelle über den Zugang zu ihren Informationen entscheiden können.

Vertragslaufzeiten

Telekommunikationsverträge dürfen sich nach einer zweijährigen Vertragslaufzeit nicht mehr automatisch um die gleiche Laufzeit verlängern. Stattdessen müssen sie nach einer Verlängerung monatlich kündbar sein. Darüber hinaus sind die Anbieter nun vor Vertragsabschluss verpflichtet, einen Vertrag mit einer anfänglichen Laufzeit von maximal einem Jahr anzubieten.

Änderungen ab 1. Dezember: Diese Rechte gelten bei Störungen

Ist der Telefon-, Internetanschluss oder Mobilfunkempfang gestört, müssen Anbieter die Störung kostenfrei und schnellstmöglich beheben. Klappt das nicht innerhalb eines Tages, muss das Unternehmen Betroffene spätestens am Folgetag darüber informieren, welche Maßnahmen eingeleitet wurden und wann die Störung voraussichtlich beseitigt sein wird.

Ab dem dritten Ausfalltag können Kunden eine Entschädigung verlangen. Allerdings nur dann, wenn nicht höhere Gewalt Grund für die Störung ist. Diese Entschädigung erfolgt nicht automatisch, sondern muss schriftlich beim Anbieter eingefordert werden, teilt die Verbraucherzentrale Berlin mit.

Ab dem dritten Ausfalltag gibt es für jeden weiteren Tag fünf Euro oder zehn Prozent der monatlichen Gebühren zurück. Ab dem fünften Ausfalltag erhöht sich der Satz auf zehn Euro oder 20 Prozent. Maßgeblich ist der höhere der beiden Beträge.

Pfändungsschutz

Verschuldete Verbraucher bekommen ab dem 1. Dezember mehr Möglichkeiten, Geld auf einem Pfändungsschutzkonto anzusparen. So wird die Frist für die Übertragung von nicht verbrauchten, pfändungsfreien Guthaben von einem Monat auf drei Monate verlängert. Dadurch sollen die Betroffenen höhere Summen ansparen können.

Wettbewerbsregister

Firmen, die Wirtschaftsdelikte begangen haben, können vom 1. Dezember an einfacher von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Dann greift die nächste Stufe des Wettbewerbsregisters. Bestimmte Behörden sind künftig verpflichtet, dem Bundeskartellamt Verstöße zu melden. Zudem können Auftraggeber ab Dezember in der Datenbank recherchieren.

Was sich zum 1. Dezember bei Anbieterwechsel, Rufnummernmitnahme, Umzug ändert

Fällt bei einem Anbieterwechsel, Umzug oder bei der Mitnahme einer Telefonnummer die Internet- oder Telefonversorgung für mehr als einen Tag aus, steht Kundinnen und Kunden eine Ausfallentschädigung zu. Einzige Ausnahme: Die Verzögerung ist durch den Kunden bedingt.

Wer seinen Anbieter wechselt, kann die Rufnummer ab dem 1. Dezember kostenfrei zum neuen Vertragspartner mitnehmen.

Jahreswechsel

Die Bewohner des Inselstaates Samoa zwischen Neuseeland und Hawaii werden am 31. Dezember um 11.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit wieder die ersten sein, die den Beginn des neuen Jahres 2022 feiern. 13 Stunden später ist es in Deutschland soweit - so viel immerhin ist sicher. Eigentlich sollen am Brandenburger Tor in Berlin wieder die Korken knallen, auf Deutschlands größter Silvesterparty. Unter dem Motto „Celebrate at the Gate“ („Feier am Tor“) ist ein zweitägiges Bühnenprogramm geplant. Aber ob die Pandemie das zulässt? Vergangenes Silvester musste das ZDF eine Show ohne Zuschauer senden.

Feuerwerk

Ob wieder Straßenfeuerwerk für Jedermann möglich ist? 2020 wurde der Kauf von Feuerwerkskörpern in ganz Deutschland wegen Corona verboten, zusätzlich richteten manche Städte Verbotszonen ein. Dieses Jahr sollte das unbedingt wieder so sein, fordern Umweltschützer, Tierschützer, die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und einige Ärzte.

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© dpa-infocom, dpa:211125-99-139495/4

(dpa)
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