GA gelistet Was ist im Supermarkt erlaubt - und was nicht?

Bonn · Die Erdbeeren schon mal kosten, den eigenen Einkaufstrolley mitbringen, Verpackungen aufreißen und die Zeitung probelesen - was darf ich eigentlich im Supermarkt? Und was sollte ich lieber lassen? Ein kleiner Einkaufs-Knigge.

 Ein Kunde steht in einem Supermarkt am Kühlregal.

Ein Kunde steht in einem Supermarkt am Kühlregal.

Foto: DPA

Muss ich dafür zahlen, wenn ich etwas kaputtmache?

Grundsätzlich: Ja. Wenn ein Kunde durch eigenes Verschulden etwas kaputtmacht, ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet - allerdings nur in Höhe des Einkaufs-, nicht des Verkaufspreises. Meist reagieren Supermarktbetreiber aber kulant, und der Kunde muss nichts bezahlen. Die Chancen darauf sind höher, wenn der Schaden selbst gemeldet wird - dazu ist man als Verursacher sowieso verpflichtet.

Darf ich meine eigene Tasche zum Einkaufen benutzen?

Jein. Rein rechtlich ist der Tatbestand des Gewahrsamsbruchs bereits dadurch erfüllt, dass die Ware sich nicht mehr im direkten Zugriff und in Sicht des Supermarktbetreibers befindet. Eine mitgebrachte Einkaufstasche oder ein Trolley, die statt des Einkaufswagen oder Korbes des Supermarkts benutzt werden, gelten jedoch in der Regel als legale Transportmittel nicht nur, um die Ware nach Hause, sondern auch um sie zur Kasse zu transportieren. Sinnvoll könnten durchsichtige Einkaufstüten sein.

Anders sieht es aus, wenn der Kunde die Ware etwa in seine Jackentasche steckt - das ist auch dann schon Diebstahl, wenn die Kasse noch nicht passiert wurde. Hier wird es allerdings knifflig, denn anders als oft angenommen, ist ein Mitarbeiter oder auch Detektiv eines Supermarktes nicht ohne Weiteres berechtigt, in die Taschen eines Kunden zu schauen, da dies einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre darstellt. Dazu berechtigt ist bei hinreichendem Tatverdacht nur die Polizei.

Darf ich Obst anfassen und mal probieren?

Anfassen ja: Ein Kunde darf die Qualität der Ware prüfen, also etwa eine Avocado oder Melone befühlen - nicht jedoch beschädigen. Naschen hingegen ist streng genommen verboten: Laut Strafgesetzbuch begeht ein Kunde einen Diebstahl - genauer: einen Gewahrsamsbruch -, wenn er im Supermarkt etwa eine Erdbeere isst. Wer trotzdem probieren will, sollte zumindest vorher einen Mitarbeiter fragen.

Darf ich ein Produkt schon essen oder trinken, wenn ich es dann bezahle?

Hier gilt grundsätzlich dasselbe wie beim Obst: Wer schon im Laden die Getränkedose aufreißt und sich einen Schluck genehmigt oder den quengelnden Nachwuchs an der Kasse mit einem Keks ruhigstellt, bestiehlt strenggenommen in diesem Moment den Ladenbesitzer, in dessen Eigentum sich die Ware ja bis zum Bezahlen befindet.

Es kommt sogar noch Sachbeschädigung hinzu, weil die Produktverpackung beschädigt wird. Hier gilt jedoch meist das Prinzip: Wo kein Kläger, da kein Richter, denn wer die aufgerissene Ware an der Kasse bezahlt, wird wohl kaum zur Rechenschaft gezogen werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte auch in diesem Fall einfach vorher freundlich fragen.

Darf ich eine Verpackung öffnen?

Wer sichergehen will, dass das Messerset zum Sonderpreis auch wirklich vollständig ist oder die neue Bodylotion schon mal probeschnuppern will, kann unbesorgt sein: Solange das Produkt danach noch verkäuflich, also unbeschädigt und unbenutzt bleibt, ist das erlaubt und das gute Recht jedes Kunden. Kein Recht hat man aber dazu, Lebensmittelverpackungen aufzureißen oder etwa Flaschen aufzuschrauben und dann zurückzustellen.

Darf ich in Zeitungen und Zeitschriften blättern?

Auch hier gilt: Wenn das Produkt nicht unverkäuflich wird, ist das erlaubt. Wie lange man es unter den kritischen Blicken der Mitarbeiter aushält, gemütlich zu schmökern, hängt dann vom persönlichen Schamgefühl ab.

Darf ich einen Pfandbon später einlösen?

Hier ist die Rechtslage eindeutig: Ja. Wer an der Kasse vergisst, seinen Pfandbon abzugeben, kann diesen auch später noch einlösen. Erst nach drei Jahren verfällt der Bon gemäß allgemeiner Verjährungsregeln. Er muss allerdings noch gut lesbar sein und im Normalfall in der Filiale eingelöst werden, in der das Leergut abgegeben wurde.

(ga)
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