Altersvorsorge Wenn die Pensionskasse in Schwierigkeiten gerät

Stuttgart · Die gesetzliche Rente allein reicht nicht. Eine Ergänzung kann eine Betriebsrente sein. Doch die betriebliche Altersvorsorge lohnt sich nicht immer. Und: Einige Anbieter haben finanzielle Probleme.

 Niels Nauhauser ist Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Foto: Wolfram Scheible/VZ Baden-Württemberg/dpa-tmn

Niels Nauhauser ist Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Foto: Wolfram Scheible/VZ Baden-Württemberg/dpa-tmn

Foto: Wolfram Scheible

Eigentlich klingt das Geschäft gut: Bei einer betrieblichen Altersversorgung schließt der Arbeitgeber einen Vertrag mit einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder einer Direktversicherung ab und überweist vom Gehalt einen Betrag zum Aufbau der Altersversorgung für den Beschäftigten.

Doch: Viele Pensionskassen haben finanzielle Probleme, berichtet die Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 05/2021). Jede vierte Pensionskasse wird demnach von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) beobachtet. „Die Kassen sind oft durch ihre Geschäftspolitik in Schwierigkeiten geraten“, erklärt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Interview mit dem dpa-Themendienst.

Frage: Sind alle Pensionskassen betroffen?

Niels Nauhauser: Nein. Je nach verfolgter Anlagestrategie sieht das heute ganz unterschiedlich aus. Einige haben eine hohe Aktienquote verfolgt, und das zahlt sich jetzt durch höhere Renditen aus. Andere haben vor Jahren feste Renditen versprochen, die sie heute mit einer Anlage in Zinspapieren nicht mehr erreichen können, was nun zu finanziellen Schwierigkeiten führt. Dafür der EZB die Schuld in die Schuhe zu schieben, wäre zu kurz gegriffen. Hier hat das Risikomanagement versagt und man hat den Kunden etwas versprochen, was man nicht halten konnte.

Frage: Was bedeutet das für Kunden?

Nauhauser: Das Problem ist: Sie können als Kunde nicht unbedingt erkennen, ob ihre Pensionskasse Probleme hat. Man kann auch nicht nachschlagen, welche Institute die Aufsichtsbehörde schon an die kurze Leine genommen hat, weil das nicht veröffentlicht wird. Sie werden erst informiert, wenn die Leistungen gekürzt werden.

Und dann können Sie auch nicht einfach den Anbieter wechseln, denn das hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Als Betroffener können Sie nur hoffen, dass die Finanzaufsicht alles dafür tut, dass die Verträge eingehalten und die Lasten fair verteilt werden.

Frage: Lohnt sich ein neuer Vertrag überhaupt noch?

Nauhauser: Das kommt auf den Bedarf und die konkreten Bedingungen an, wie das Geld angelegt wird. Eine betriebliche Altersvorsorge kann in Frage kommen, wenn man bereit ist, auf die Verfügbarkeit der Anlage bis zum Renteneintritt ganz zu verzichten.

Ob sich das Angebot lohnt, hängt auch vom Arbeitgeberzuschuss ab. Seit 2019 müssen sich Arbeitgeber bei neu abgeschlossenen Verträgen mit 15 Prozent am Bruttobeitrag beteiligen. Ab einem Zuschuss von etwa 30 Prozent wird es interessant. Denn: Beschäftigte sparen zwar Steuern und Sozialabgaben, weil die Beiträge vom Bruttogehalt abgehen. In der Auszahlungsphase ist die Rente aber zu 100 Prozent steuerpflichtig und Sozialabgaben fallen dann auch an. Die Abgaben verschieben sich also nur in die Rentenphase.

© dpa-infocom, dpa:210420-99-278486/1

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