Behindertentestament Wie Kinder trotz Sozialleistungen erben

Berlin · Soll ein behindertes Kind auch nach dem Tod seiner Eltern gut abgesichert sein, müssen diese rechtzeitig vorsorgen. Insbesondere wenn das Kind Sozialleistungen bekommt, gibt es einiges zu beachten.

 Eltern behinderter Kinder, die Sozialleistungen erhalten, müssen beim Verfassen eines Testaments besonders aufpassen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Eltern behinderter Kinder, die Sozialleistungen erhalten, müssen beim Verfassen eines Testaments besonders aufpassen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Foto: Christin Klose

Erhält ein Kind wegen einer Behinderung staatliche Unterstützung, sollten Eltern ein sogenanntes Behindertentestament erstellen. Das ist wichtig, damit das Kind weiterhin gut versorgt ist und das Vermögen nicht mit den Sozialleistungen verrechnet wird.

Dafür sollten die Eltern einen Fachanwalt oder Notar aufsuchen, rät die Zeitschrift „Finanztest“ (10/2020) der Stiftung Warentest. Die Experten empfehlen, das Kind als Vorerbe einzutragen sowie einen Nacherben zu definieren und eine lebenslange Testamentsvollstreckung anzuordnen.

Denn ob eine Person Sozialleistungen bekommt, hängt vom Einkommen und dem Vermögen ab. Das Erbe kann daher auf das Schonvermögen zusammenschrumpfen - die Höhe variiert je nach Sozialleistungen und liegt laut „Finanztest“ mindestens bei 5000 Euro.

Keine Lösung sei, dass Kind zu enterben, damit es weiter Sozialleistungen erhält. Denn dann bekäme das Kind zumindest seinen Pflichtteil, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht. Darauf könne der Sozialhilfeträger zugreifen.

© dpa-infocom, dpa:200914-99-555220/2

(dpa)
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