Verstoß gegen Hygieneregel Arbeitsgericht: Kein Corona-Test - kein Geld

München · Arbeit ohne Corona-Test? Nach einem Landesarbeitsgericht müssen Arbeitnehmer, die sich dem Test verweigern, mit Einkommensverlust rechnen.

 Können Mitarbeiter bei ihrem Arbeitgeber keinen negativen Corona-Test vorweisen, drohen ihnen Einkommenseinbußen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Archivbild

Können Mitarbeiter bei ihrem Arbeitgeber keinen negativen Corona-Test vorweisen, drohen ihnen Einkommenseinbußen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Archivbild

Foto: Julian Stratenschulte

Wer sich vom Arbeitgeber angeordneten regelmäßigen Corona-Tests verweigert, muss unter Umständen mit dem Verlust des Einkommens rechnen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) München zum Fall einer Orchester-Flötistin hervor.

Die Frau, die bei einem größeren Opernorchester beschäftigt war, hatte sich geweigert, sich im Rahmen des dortigen Hygienekonzepts vor der Teilnahme an Proben oder Aufführungen testen zu lassen.

Eingriff in körperliche Unversehrtheit?

Die Ablehnung begründete die Musikerin damit, dass der Test einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeute und die Gefahr von Verletzungen berge, die gerade für Spieler von Blasinstrumenten problematisch seien.

Das Gericht folgte dem aber nicht. Die Testpflicht sei verhältnismäßig und kein unzulässiger Eingriff, befand das LAG. Gerade bei der Tätigkeit als Flötistin könnten die anderen Orchestermitglieder nicht anders geschützt werden. Zudem habe der Tarifvertrag den Arbeitgeber berechtigt, den Test einzufordern. Er habe die Frau deswegen weder beschäftigen noch ihr eine Vergütung bezahlen müssen, solange sie nicht an Proben und Aufführungen teilnehmen durfte.

© dpa-infocom, dpa:211126-99-151805/3

(dpa)
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