Arbeitsrecht Muss ich meine Kündigung verschweigen?

Gütersloh · Die Kündigung ist bestätigt, aber der Arbeitgeber bittet darum, erstmal nichts zu kommunizieren. Beschäftigte bringt das in komische Situationen. Müssen sie einer solchen Bitte nachkommen?

 Wer gekündigt hat, darf Kolleginnen und Kollegen in der Regel auch davon erzählen, auch wenn der Arbeitgeber das nicht möchte. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn

Wer gekündigt hat, darf Kolleginnen und Kollegen in der Regel auch davon erzählen, auch wenn der Arbeitgeber das nicht möchte. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn

Foto: Klaus-Dietmar Gabbert

Wer seinen Arbeitgeber auf eigenen Wunsch verlässt, steht manchmal vor der Frage: Wann darf ich anderen eigentlich von meiner Kündigung erzählen? Denn es kommt immer wieder vor, dass Arbeitgeber dazu auffordern, die Kündigung vorerst noch zu verschweigen.

„Das ist eher ein frommer Wunsch“, so die Einschätzung von Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Es gebe zwar Rücksichtspflichten seitens des Arbeitnehmers. Eine solche Aufforderung könne aber nur in Ausnahmefällen wirklich bindend sein. Denkbar wäre zum Beispiel, dass ein großer Auftrag aussteht, vor dessen Abschluss die Kündigung nicht kommuniziert werden soll, weil das Geschäft sonst zu platzen droht.

Gegenüber Kolleginnen und Kollegen wird man die Kündigung aber in jedem Fall bedenkenlos kommunizieren dürfen. „Da würde mir tatsächlich kein Grund einfallen, warum der Arbeitgeber das verbieten können sollte, auch wenn es für ihn unangenehm ist“, sagt Schipp. „Das müssten schon ganz krasse Ausnahmefälle sein.“

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.

© dpa-infocom, dpa:210611-99-950744/2

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort