Fragen und Antworten So viel darf man als Student verdienen

BONN · Wer sich neben dem Studium etwas dazuverdient, muss gewisse Regeln beachten. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um Verdienst und Beschäftigungsverhältnis während des Studiums.

Kellnern im Café, Nachhilfe für Schüler und, und, und: Die Möglichkeiten, sich als Student etwas dazuzuverdienen, sind vielfältig. Es gilt allerdings gewisse Regeln zu beachten. Welche das sind, lesen Sie hier:

Wann ist man Minijobber, Ferienjobber oder Werkstudent?

Zunächst einmal muss man für alle Beschäftigungsarten als Student immatrikuliert sein. Für die unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnisse aber gelten abweichende Regeln, was die Verdienstgrenze und die Arbeitszeiten betrifft. "Bei einem Minijob auf 450-Euro-Basis ist der Verdienst auf dieses Geld begrenzt. Als Werkstudent darf hingegen mehr verdient werden", teilen die Experten der Versicherungsgruppe Arag dazu mit. Bei einer Arbeit als Werkstudent würden nur reduzierte Sozialabgaben fällig. Mit einer kurzfristigen Beschäftigung oder einer freien Mitarbeit auf Honorarbasis können sich Studenten außerdem etwas dazuverdienen.

Was darf ein Student verdienen?

Um den Status des Studenten zu erhalten, ist nicht nur die Zahl der Wochenarbeitsstunden, sondern auch der Verdienst entscheidend. Bei einem Minijob dürfen Studenten grundsätzlich 450 Euro pro Monat verdienen. Sozialabgaben sind Sache des jeweiligen Arbeitgebers, auch muss der Student keine Lohnsteuer zahlen. Diejenigen, die jünger als 25 Jahre alt sind, profitieren der Arag zufolge zudem von der Familienversicherung, wenn die Eltern gesetzlich krankenversichert sind. Übrigens: So lange man innerhalb der 450-Euro-Grenze bleibt, ist die Anzahl der Jobs egal.

Keine Verdienstgrenzen gelten für Werkstudenten. Allerdings gilt es dort auf die Werkstudentenregal zu achten, die besagt, dass solche Studenten innerhalb des Semesters höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Während der vorlesungsfreien Zeit gilt diese Grenze nicht. Ausnahmen kann es laut den Experten auch für Spät- und Nachtarbeit sowie Arbeit am Wochenende geben.

Wie lassen sich Bafög und Studentenjob vereinbaren?

Studenten, die eine staatliche Förderung beziehen, müssen in Sachen Einkommen etwas genauer hinschauen. "Sobald der Bafög-Empfänger brutto mehr als rund 450 Euro monatlich verdient, wird die Förderung entsprechend gekürzt", teilt die Arag mit. Für die Berechnung zähle allerdings nicht das monatliche Entgelt, sondern das Gesamteinkommen im Bewilligungszeitraum, das insgesamt rund 5400 Euro nicht überschreiten dürfe. Falls das Bafög aber kürzer als zwölf Monate bezogen werde, sei entsprechend auch die erlaubte Verdienstgrenze niedriger. Nicht zum Einkommen hinzugezählt wird das Kindergeld.

Haben Studenten das Recht auf Mindestlohn?

Ja, wer als Student abhängig beschäftigt ist, genießt die gleichen Rechte und Pflichten wie alle Arbeitnehmer. Das heißt, Studenten haben ein Anrecht auf Mindestlohn, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz, bezahlten Urlaub, Arbeitsschutz und regelmäßige Pausen. Ausnahmen gelten der Arag zufolge allerdings für minderjährige Studenten. Auf jeden Fall muss der Arbeitgeber den Studenten beim Finanzamt melden. "Da allerdings ein Einkommen bis zu 9000 Euro jährlich steuerfrei bleibt, ist eine Steuererklärung als Student in diesem Fall freiwillig", sagen die Rechtsexperten.

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