Was Azubis über Abmahnungen wissen müssen

Bremen · Unpünktlich gewesen, Weisungen missachtet oder die Berufsschule geschwänzt: Das sind nur einige der Gründe, warum Azubis unmittelbar nach dem Berufsstart eine Abmahnung bekommen. Was Jugendliche nun wissen sollten:

 Kassieren Jugendliche in der Ausbildung eine Abmahnung, sollten sie das unbedingt ernst nehmen. Auf die Gelbe Karte kann schnell die fristlose Kündigung folgen. Foto: Franziska Gabbert

Kassieren Jugendliche in der Ausbildung eine Abmahnung, sollten sie das unbedingt ernst nehmen. Auf die Gelbe Karte kann schnell die fristlose Kündigung folgen. Foto: Franziska Gabbert

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Was ist überhaupt eine Abmahnung?

Man kann sie sich als eine Art Gelbe Karte wie beim Fußballspiel vorstellen, sagt Alireza Khostevan, Rechtsberater bei der Arbeitnehmerkammer Bremen. Der Arbeitgeber spricht sie aus, wenn Jugendliche gegen ihre Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstoßen haben.

Wie reagieren sie am besten auf eine Abmahnung?

Jugendliche sollten die Abmahnung sehr ernst nehmen, denn sie ist die Vorstufe zur fristlosen Kündigung. Viele seien in dem Irrglauben: Bis zur Kündigung braucht es mindestens zwei oder drei Abmahnungen, erklärt Khostevan. Doch das stimme nicht. Nach einer ersten Abmahnung kann die Kündigung umgehend folgen.

Was können Jugendliche gegen eine Abmahnung machen?

Eine Abmahnung kann etwa aus formellen Gründen unwirksam sein. Das ist etwa der Fall, wenn der Arbeitgeber das Fehlverhalten des Jugendlichen nicht genau benannt hat. Da steht dann zum Beispiel nur: Abmahnung wegen Unpünktlichkeit, aber es fehlt die Angabe, an welchem Tag der Jugendliche zu spät war. Ist eine Abmahnung aus formellen Gründen unwirksam, behalten Jugendliche das aber am besten für sich. Sonst bessert der Arbeitgeber nach. Kommt es später zu einem Prozess, kann es für Jugendliche von Vorteil sein, wenn die Abmahnung formell unwirksam ist.

Was können Azubis machen, wenn der Vorwurf nicht zutrifft?

Haben Jugendliche den Eindruck, dass sie wegen etwas gerügt werden, das nicht stimmt, können sie eine Gegendarstellung schreiben. Darin schildern sie, warum der Vorwurf ihrer Ansicht nach nicht zutrifft. "Die Gegendarstellung kommt in die Personalakte und schwächt die Abmahnung ab", erklärt Khostevan.

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Bei Problemen kann Vera Option seinHaben Azubis Probleme im Betrieb, sollten sie an die Initiative "Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen" (Vera) denken. Über sie bekommen Jugendliche Kontakt zu Mentoren, die sie in Fragen mit Ausbildungsbezug beraten. Darauf weist die Bundesarbeitsagentur hin. Häufig sind die Mentoren Rentner, die sich nach ihrem Berufsausstieg ehrenamtlich engagieren wollen. Mit ihnen können Auszubildende sich besprechen, wenn sie zum Beispiel in der Berufsschule nicht mitkommen oder Ärger mit Ausbildern oder Lehrern haben. Das Angebot ist für Jugendliche kostenlos.

Wer sich dafür interessiert, kann mit der Initiative unter 0228/260 90 40 oder unter vera@ses-bonn.de Kontakt aufnehmen. Vera ist ein Angebot des Senior Experten Service und wird vom Bundesministerium für Forschung und Bildung gefördert.

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