Neuerungen und Gesetze Das ändert sich im Juni für Verbraucher

Bonn · Ab Juni ändert sich einiges für Verbraucher: Unter anderem gibt es Änderungen bei der Kinderbetreuung, bei der Rückgabe von Bahntickets und dem Umgang mit Mietschulden.

 Mietschulden, die bis 30. Juni anfallen, können von den Mietern später gezahlt werden, wenn sie aufgrund der Corona-Pandemie Einnahmeausfälle haben.

Mietschulden, die bis 30. Juni anfallen, können von den Mietern später gezahlt werden, wenn sie aufgrund der Corona-Pandemie Einnahmeausfälle haben.

Foto: dpa/Oliver Berg

Betretungsverbot für Kitas wird aufgehoben

Kitas in Nordrhein-Westfalen starten ab dem 8. Juni den eingeschränkten Regelbetrieb. Die Kinder sollen in einem reduzierten Umfang betreut werden - 15 bis 35 Stunde pro Woche. Das Betretungsverbot für Kitas und Kindertagespflege soll zum 8. Juni aufgehoben werden. Die Notbetreuung für Kinder von Eltern bestimmter Berufe wird aufgehoben.

 Kitas in NRW sollen für alle Kinder geöffnet werden.

Kitas in NRW sollen für alle Kinder geöffnet werden.

Foto: dpa/Bernd Thissen

Reisewarnung gilt bis 14. Juni 2020

Das Auswärtige Amt warnt vor touristischen Reisen ins Ausland. Die Warnung gilt aktuell bis 14. Juni. Für gebuchte Reisen in diesem Zeitraum ist daher in der Regel eine kostenfreie Stornierung möglich. Nach Ende der Reisewarnung wird das für Verbraucher nicht mehr ohne weiteres möglich sein. Italien öffnet seine Grenzen bereits ab dem 3. Juni für Touristen und ermöglicht damit die Ein- und Ausreise.

Bahntickets können bis 30. Juni umgetauscht werden

Tickets für eine Fahrt mit der Deutschen Bahn, die vor dem 13. März gekauft wurden, können bis Ende Juni storniert werden. Das gilt allerdings nur für Fahrten, die zwischen dem 13. März bis zum 4. Mai geplant waren. Diese Tickets können online bis zum 30. Juni in einen Gutschein umgetauscht werden. Die Regelung gilt für Tickets, die zum Super Sparpreis oder zum Sparpreis vor dem 13. März gekauft wurden. Die Tickets können alternativ flexibel bis zum 31.10.2020 genutzt werden.

Mieten werden nur bis 30. Juni gestundet

Mietschulden, die bis zum 30. Juni entstehen, werden wegen der Corona-Pandemie gestundet. Das Gesetz sieht vor, dass Mietern und Pächtern für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen aufgrund der COVID-19-Pandemie gekündigt werden kann. Corona soll kein Kündigungsgrund sein.

Die Miete bleibt für diesen Zeitraum aber weiterhin fällig; es können auch Verzugszinsen entstehen. Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 müssen bis zum 30. Juni 2022 beglichen werden, sonst kann den Mietern wieder gekündigt werden. Mieter müssen im Streitfall glaubhaft machen, dass die Nichtleistung der Miete auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht (Stand 25. Mai 2020).

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