Schnäppchen oder Reinfall? Beim Kauf gebrauchter Hausgeräte Details beachten

Düsseldorf/Berlin · Wer keine neuen Haushaltsgeräte kaufen will, kann in Zeitungen sowie online nach gebrauchter Ware suchen - und so oft viel Geld sparen. Bei diesen Schnäppchen sollten Käufer jedoch einiges beachten.

 Haushaltsgeräte kann man oft günstig gebraucht kaufen. Doch dabei gilt es einiges zu beachten. Foto: Christin Klose/dpa Themendienst/dpa-tmn

Haushaltsgeräte kann man oft günstig gebraucht kaufen. Doch dabei gilt es einiges zu beachten. Foto: Christin Klose/dpa Themendienst/dpa-tmn

Foto: Christin Klose

Hochwertige Haushaltsgeräte müssen nicht teuer sein. Mit etwas Glück finden Käufer im Internet Schnäppchen. Dort gibt es zahlreiche Plattformen, auf denen Privatpersonen und Händler gebrauchte Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke und andere nützliche Haushaltshelfer anbieten.

Vielen Menschen geläufig sind beispielsweise ebay , eBay Kleinanzeigen oder die Nachbarschafts-Plattform nebenan.de . Ebenso verbreitet sind lokale Verkaufsseiten in sozialen Netzwerken, aber auch Anzeigen von Privatpersonen in Tages- und Wochenzeitungen.

Prüfen, wer wirklich dahinter steckt

Wer solche Plattformen nutzt, sollte darauf achten, wer die Ware verkauft und mit wem der Käufer einen Vertrag schließt - mit einem gewerblichen Händler oder einer Privatperson. Das macht einen großen Unterschied, es gelten jeweils verschiedene Verbraucherrechte.

„Beim Internet-Kauf von einem gewerblichen Händler gibt es ein 14-tägiges Widerrufsrecht“, erklärt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. In diesem Zeitraum können Kunden die Ware ohne Begründung zurückgeben.

„Kauft man aber bei einem privaten Verkäufer, gibt es dieses Recht nicht. Privatverkäufer können Verbraucherrechte wie Widerrufs- und Gewährleistungsrecht komplett ausschließen“, warnt Husemann. Dann kann man die Ware auch nicht zurückgeben, wenn sie Mängel hat.

Während bei eBay etwa sowohl Händler, als auch Privatpersonen Waren anbieten. Sind es bei eBay Kleinanzeigen eher Inserate, die überwiegend aus verschiedenen Regionen stammen - wie ein virtueller Flohmarkt, auf dem überwiegend private Verkäufer und Käufer agieren.

Auf Details achten

Es kann sich durchaus lohnen, ein gebrauchtes Hausgerät im Internet zu kaufen. „Hier bekommt man unter Umständen ein super sparsames Modell in der besten Energieeffizienzklasse und Top-Ausstattung für wenig Geld“, erklärt Claudia Oberascher, Projektleiterin der Initiative Hausgeräte+.

Wer Waren von Privat innerhalb einer Stadt oder Region über Plattformen kauft, hat einen großen Vorteil: Der Käufer kann die Dinge persönlich abholen - und dabei genauer in Augenschein nehmen.

Das sei gerade bei gebrauchten Geräten wichtig, erklärt Husemann. Bevor jemand Produkte endgültig entgegennimmt, sollte er oder sie deren Funktionstüchtigkeit prüfen.

Von außen sehen Käufer den Geräten nämlich oft nicht an, in welchem Zustand sie sich befinden. „Aber es gibt einige Hinweise, die darauf schließen lassen, wie intensiv sie genutzt und wie sie gepflegt wurden“, erklärt Oberascher.

Eine schwarz verschmutzte Schulbade für das Waschmittel deutet auf Hygienemängel hin. Ein unangenehmer Geruch kann ein Anzeichen dafür sein, dass jemand die Maschine über längere Zeit falsch betrieben oder zu wenig gepflegt hat.

Oberascher empfiehlt, den Verkäufer direkt zu fragen, wie die Geräte bisher genutzt wurden. Stand die Waschmaschine oder der Geschirrspüler bei einer Person und lief einmal pro Woche oder hat eine Großfamilie das Gerät jeden Tag mehrere Male genutzt?

Alter, Ausstattung, Energielabel

Wie im Laden sind auch beim Hausgeräte-Kauf im Internet Modelljahr, Energielabel und Ausstattung ausschlaggebend. „Um zusätzliche Informationen zu bekommen, kann man auf den Homepages der Hersteller nachschauen, ob das Modell noch im Sortiment ist und die Bedienungsanleitungen herunterladen“, rät Oberascher. So lasse sich etwa die Ausstattung mit aktuellen Geräten vergleichen.

Misstrauisch sollten Käufer werden, wenn Verkäufer wichtige Informationen vorenthalten, warnt Michael Littger, Geschäftsführer des Vereins Deutschland sicher im Netz. „Das kann ein Hinweis auf einen Betrugsversuch sein.“

Es gibt bestimmte Standards bei den Verkaufsanzeigen, die die Anbieter in der Regel auch einhalten. Dazu gehören Altersangaben sowie Hinweise auf den Zustand des Produkts. Beschädigungen und Mängel müssen Verkäufer angeben.

Gute, aussagefähige Fotos sind ebenfalls Usus. „Wenn die Angaben in einer Anzeige nicht oder nur unzureichend zu finden sind, kann etwas faul sein“, warnt Littger. „Vorsicht ist auch geboten, wenn der Verkäufer Druck ausübt.“ Nach dem Motto: Schlagen sie lieber gleich zu, morgen kostet das Produkt das Doppelte.

Angaben und Preise vergleichen

Auch wenn bei einem Gebrauchtkauf im Internet Schnäppchen möglich sind, sollten Käufer nicht blind zuschlagen. „Am besten ist es, das Produkt vorher in einen Preisvergleichsrechner einzugeben. So findet man heraus, ob der aufgerufene Preis angemessen ist“, sagt Husemann. Gerade sehr niedrige Preise können auf unseriöse Anbieter hindeuten.

Ein wichtiger Punkt ist auch die Übergabe der Ware. Während seriöse Verkäufer damit in der Regel kein Problem haben, versuchen Betrüger, den persönlichen Kontakt zu vermeiden. „Kein Wunder: Sie haben ja nichts zu übergeben, wollen nur an das Geld“, erklärt Littger.

Erst die Ware und dann das Geld

Um Käufer vor Betrugsversuchen zu schützen, ist ein Kauf auf Rechnung sinnvoll. Einige Händlerplattformen bieten zudem die Funktion „Sicheres Bezahlen“ an. Der bezahlte Betrag geht dabei nicht mehr direkt vom Käufer zum Verkäufer, sondern wird stattdessen bis zu zwei Wochen treuhänderisch aufbewahrt.

Erst nachdem der Käufer den Erhalt seiner Ware bestätigt, erhält der Verkäufer sein Geld. Wird die Ware nicht versandt, bekommt der Käufer den Kaufpreis über den Treuhand-Service zurück. „Das ist gerade bei höherpreisigen Artikeln ein guter Service“, erklärt Littger. „Er gibt den Käufern nicht nur Sicherheit, sondern auch Zeit, in Ruhe die Funktionstüchtigkeit des Produkts zu prüfen.“

© dpa-infocom, dpa:210430-99-420297/2

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort