Urteil Eigentümer müssen Ortstermin trotz Pandemie dulden

Saarbrücken · Baumängel lassen sich oft nur mit Hilfe von Sachverständigen feststellen. Dafür ist mitunter eine Besichtigung vor Ort nötig. Das gilt auch während der Corona-Pandemie.

 Die Corona-Pandemie macht vielen Angst. Eigentümer müssen aber in manchen Fällen trotzdem Ortstermine mit Sachverständigen dulden. Foto: Stefan Puchner/dpa/dpa-tmn

Die Corona-Pandemie macht vielen Angst. Eigentümer müssen aber in manchen Fällen trotzdem Ortstermine mit Sachverständigen dulden. Foto: Stefan Puchner/dpa/dpa-tmn

Foto: Stefan Puchner

Die Corona-Pandemie ist kein ausreichender Grund, einen Ortstermin mit einem gerichtlichen Sachverständigen abzulehnen.

Auch wenn ein Eigentümer Angst vor Ansteckung hat, kann die Beweiserhebung zur Feststellung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum nicht einfach abgelehnt werden. Denn die Parteien können sich mit verschiedenen Maßnahmen selbst schützen, befand das Landgericht Saarbrücken (Az.: 15 OH 61/19), wie die Zeitschrift „NJW-Spezial“ (Heft 15, 2020) berichtet.

In dem verhandelten Fall sollte ein Sachverständiger in einem Gerichtsverfahren Mängel an Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft feststellen. Dazu sollte ein Ortstermin stattfinden. Eine der Parteien lehnte das ab und verwies zur Begründung auf die Corona-Pandemie. Das Landgericht wies den Sachverständigen aber an, die Beweiserhebung durchzuführen.

Allein die Furcht vor einer möglichen Infektion ist nach Ansicht des Gerichts kein erheblicher Grund zur Aufhebung oder Verlegung des Termins. Die Parteien könnten sich vielmehr selbst schützen, zum Beispiel indem sie FFP2-Masken tragen. Außerdem hätten sie die Möglichkeit sich vertreten zu lassen.

© dpa-infocom, dpa:200811-99-126907/2

(dpa)
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