Immobilien Fehlende Grundsteuererklärungen bereiten Kommunen Sorge

Düsseldorf · Die Frist für die Grundsteuererklärung ist in NRW abgelaufen. Aber etwa 30 Prozent fehlen noch. Die Kommunen sind besorgt. Denn die Zeit zur Berechnung läuft und die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahme.

Etwa zwei Millionen noch fehlende Grundsteuererklärungen in Nordrhein-Westfalen bereiten den Kommunen mit Blick auf diese wichtige Einnahmequelle Sorgen. „Dass nur 70 Prozent der Eigentümer eine Feststellungserklärung abgegeben haben, ist für die Kommunen kein Weltuntergang, aber ein Grund zur Sorge“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Christof Sommer, am Mittwoch in Düsseldorf in einer Mitteilung. Die Kommunen benötigten bis zum Frühjahr 2024 genügend Daten von den Finanzämtern, um die neue Grundsteuer berechnen zu können.

Die Kommunen würden darauf achten, dass sie Einnahmen in der gleichen Höhe erzielten wie vor der Reform. Nur so könnten sie weiterhin ihre Leistungen finanzieren. „Sie sind existenziell auf die Einnahmen angewiesen und finanzieren damit den Betrieb von Schulen und Kindergärten oder Straßen und Spielplätzen“, erklärte Sommer. In NRW nehmen die Kommunen nach Angaben des kommunalen Spitzenverbandes insgesamt rund 3,9 Milliarden Euro pro Jahr über die Grundsteuer ein.

„Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kommunen alleine wegen der Grundsteuerreform ihr Steueraufkommen erhöhen“, erklärte Sommer. Aber jeder Eigentümer müsse sich darüber im Klaren sein, dass es zu Verschiebungen kommen werde. „Der eine wird mehr, der andere weniger zahlen. Maßstab ist nun der aktuelle Wert des Grundstücks, nicht mehr der von 1964 wie vor der Reform“, erläuterte der Verbandsvertreter.

Von den Immobilienbesitzern, die rasch eine Erklärung abgegeben und bereits einen Bescheid vom Finanzamt erhalten haben, seien viele beunruhigt wegen eines viel höheren Wertes als früher. „Aber diese Zahl allein sagt nichts über die spätere Höhe der Grundsteuer aus“, betonte Sommer. Entscheidend sei die Messzahl und die sei deutlich reduziert worden. Hinzu komme mit dem Hebesatz der jeweiligen Kommune ein weiterer Faktor, der auf einer zuverlässigen Datenbasis erst noch neu berechnet werden müsse. Erst 2025 würden die Grundstücksbesitzer wirklich wissen, was sie dann an Grundsteuer bezahlen müssten.

Der Städte- und Gemeindebund NRW begrüßte, dass die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen im Unterschied zu Bayern die Abgabefrist nicht verlängerte. „Uns läuft die Zeit davon. Ab 2025 muss die Grundsteuerreform greifen, daran hat das Bundesverfassungsgericht keinen Zweifel gelassen. Andernfalls dürfen die Kommunen keine Grundsteuer mehr erheben. Das wäre eine Katastrophe“, sagte Sommer.

Nach Angaben der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen sind nur 4,7 Millionen von 6,7 Millionen zu erwartenden Erklärungen fristgerecht abgegeben worden. Die Abgabefrist war in NRW am 31. Januar 2023 abgelaufen.

Die Finanzämter würden alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen seien, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern, sagte Oberfinanzpräsident Werner Brommund. Werde die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, würden die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen.

Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibe aber dennoch bestehen, betonte er. Daneben habe die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes. Wer die Erklärung noch abgeben muss, könne das weiter über das Online-Finanzamt Elster erledigen.

Wer die Erklärung abgegeben hat, erhalte vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. Die Erklärungen würden grundsätzlich entsprechend ihres Eingangs im Finanzamt abgearbeitet.

© dpa-infocom, dpa:230201-99-438224/3

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort