Rechtzeitig beantragen Förderungen für Bauherren und Eigentümer

Berlin · Eine Immobilie kann ins Geld gehen - bei Anschaffung und Unterhalt. Für Kauf und Sanierung gibt es aber Förderungen. Energetische Maßnahmen werden ab 2021 neu aufgestellt.

 Der Bau von energieeffizienten Häusern wird 2021 neu gefördert. Für Bauherren und Eigentümer wird es insgesamt einfacher. Foto: Jens Schierenbeck/dpa-tmn

Der Bau von energieeffizienten Häusern wird 2021 neu gefördert. Für Bauherren und Eigentümer wird es insgesamt einfacher. Foto: Jens Schierenbeck/dpa-tmn

Foto: Jens Schierenbeck

Bauherren können auch im neuen Jahr wieder diverse Förderungen in Anspruch nehmen. Nicht nur beim Neubau, sondern auch beim Umbau, bei der energetischen Sanierung oder beim Kauf einer Immobilie gibt es Unterstützung.

„Neben Fördermitteln der staatlichen Förderbank KfW kommen auch Wohnriester sowie länderspezifische und kommunale Fördermittel in Frage“, sagt Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes in Berlin.

Manche Förderungen sind an Einkommens- und Altersgrenzen gekoppelt. „Wer bauen will, sollte sich rechtzeitig nach seinen individuellen Möglichkeiten erkundigen. Denn fast alle Förderungen müssen vor dem Beginn der Arbeiten beantragt werden.“ Die Unterstützung erfolgt dann in Form von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen, vergünstigten Zinsen oder als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Ein Überblick:

- Neuorientierung der energetischen Förderung: Mit dem 1. Januar 2021 gilt in Deutschland die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die BEG integriert mehrere Programme der bisherigen Träger Förderbank KfW und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und macht damit die Förderlandschaft übersichtlicher.

„Hauseigentümer können künftig mit einem Antrag an finanzielle Unterstützung kommen, auch wenn sie mehrere Maßnahmen beantragen“, erklärt Frank Hettler vom Informationsprogramm Zukunft Altbau . „Zudem erhalten sie höhere Zuschüsse. Damit ist die Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden so attraktiv wie nie.“

Wer sich für eine finanzielle Unterstützung von energetischen Einzelmaßnahmen interessiert, kann wie bisher zwischen einem Zuschuss und einem Kredit mit Tilgungszuschuss wählen. Die neue Kreditvariante wird erst ab dem 1. Juli 2021 zur Verfügung stehen. Bis dahin gelten die alten Förderregeln der KfW.

- BAFA-Zuschüsse: Eigentümer und Hauskäufer können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Fördermittel für Investitionen in erneuerbare Energien beantragen. Im Januar 2021 startet die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen durch das BAFA.

Einzelmaßnahmen sind solche, die nicht einen Effizienzhausstandard für ein Gebäude insgesamt erreichen. Gefördert werden anteilig Kosten etwa für Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, Erneuerbare Energien für Heizungen, der Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz und Maßnahmen zur Heizungsoptimierung.

- Förderung durch die KfW: Energetische Maßnahmen fördert auch die KfW . Beim Bau nach einem hohen Energiestandard etwa gibt es einen Tilgungszuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. „Der ist besonders interessant für die Bauherren, denn er reduziert das Kreditvolumen“, so Becker.

Der Tilgungszuschuss ist abhängig vom Energie-Effizienzhaus-Standard des Hauses. Je niedriger der Energieverbrauch ist, desto höher ist die Förderung. Gefördert werden aber auch verschiedene Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Häusern.

- Förderung für Eigentum: Die KfW vergibt zinsgünstige Kredite im Rahmen des Wohnungseigentums-Programmes sowie wahlweise Zinsvergünstigungen. „Neben günstigen Zinsen bietet die KfW auch tilgungsfreie Anlaufjahre an“, sagt Björn Pätzold von der Dr.Klein-Baufinanzierung. Die Spanne der tilgungsfreien Anlaufjahre liegt zwischen ein und fünf Jahren. „In dieser Zeit müssen Bauherren und Hauskäufer keine Tilgung leisten, sondern zahlen lediglich die Kreditzinsen.“

- Altersgerechter Umbau und Einbruchschutz: Die KfW-Bank fördert altersgerechtes Umbauen und Maßnahmen zum Einbruchschutz mit günstigen Darlehen und Zuschüssen. Diese Förderung ist nicht an das Alter des Antragstellers gebunden. Jeder kann sie beantragen, der sein Haus barriereärmer und sicherer machen möchte. „Da sich diese Fördertöpfe erfahrungsgemäß recht schnell leeren, empfiehlt es sich, die Mittel möglichst früh im Jahr zu beantragen“, rät Becker.

- Förderung für Familien: Familien können noch vom Baukindergeld profitieren, das ebenfalls bei der KfW angesiedelt ist. „Wer das noch in Anspruch nehmen will, muss sich beeilen“, betont Becker. „Denn das Programm endet zum 31. März 2021. Bis dahin müssen Kaufvertrag und Baugenehmigung vorliegen.“

- Wohnriester: Haus- und Wohneigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, können die Riester-Förderung, das so genannte Wohn-Riester, nutzen. „Darauf haben alle Bauherren, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sowie zum Beispiel auch Beamte einen Anspruch“, sagt Thomas Hentschel von der Verbraucherzentrale NRW.

Riester-Sparer können ihr angespartes Guthaben jederzeit zur Entschuldung der Immobilie einsetzen, entweder am Anfang als Eigenkapital oder auch während der laufenden Finanzierung.

- Unterstützung durch Bundesländer: Es lohnt sich oft, bei der Kommune nach Fördermitteln zu fragen oder länderspezifische Angebote zu nutzen. „Ziel dieser Förderung ist es, junge Familien in die Region zu locken oder sie dort zu halten“, meint Becker.

Die Spanne dieser Fördermittel reicht von zinsgünstigen Darlehen über Zuschüsse bis hin zu subventioniertem Bauland. Um Familien für den eigenen Standort anzuwerben, bieten einige Kommunen zudem finanzielle Unterstützung beim Kauf von älteren Immobilien oder übernehmen die Kindergartenbeiträge. Wie bei den meisten Eigenheimförderungen sollte auch hier der Antrag so früh wie möglich gestellt werden.

© dpa-infocom, dpa:201223-99-797644/2

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