Private Bauherren Honorar mit Architekten frei verhandeln

Berlin · Seit Anfang des Jahres gilt eine neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie gibt privaten Bauherren mehr Freiheiten: Diese können jetzt über die Honorare verhandeln.

 Die neue Honorarordnung macht es möglich: Private Bauherren können jetzt mit Architekten und Ingenieuren über die Vergütung verhandeln. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Die neue Honorarordnung macht es möglich: Private Bauherren können jetzt mit Architekten und Ingenieuren über die Vergütung verhandeln. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Foto: Christin Klose

Private Bauherren können mit Architekten oder Ingenieuren jetzt das Honorar für die sogenannten Grundleistungen verhandeln. Das macht die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) möglich, die seit dem 1. Januar gilt, berichtet die Zeitschrift „Haus&Grund“ (Ausgabe März) des Eigentümerverbandes Haus und Grund Deutschland.

Grundlage für die Verhandlungen können die Honorartafeln sein, die die HOAI enthält. Diese sind nicht verbindlich, können aber als Orientierung dienen. Architekten sind verpflichtet, die privaten Bauherren darauf hinzuweisen, dass ein niedrigeres oder auch höheres Honorar vereinbart werden kann. Private Bauherren sollten daher mehrere Angebote einholen, die sie miteinander vergleichen.

Eine wirksame Honorarvereinbarung muss zudem jetzt nicht mehr zwingend schriftlich getroffen und eigenhändig unterschrieben werden. Es genügt auch die Textform, etwa in Form einer E-Mail. Und: Es sind nun auch Nachverhandlungen über die Honorare jederzeit während der Zusammenarbeit möglich.

© dpa-infocom, dpa:210303-99-669442/2

(dpa)
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