Gerichtsurteil Langjähriger Mieter zahlt unpünktlich: Kündigung unzulässig

Berlin · Die Miete pünktlich zu zahlen, gehört zu den Pflichten eines Mieters. Verstoßen sie dagegen, kann das im Zweifel die Kündigung bedeuten. Allerdings kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls an.

 Eine verzögerte Mietzahlung berechtigt den Vermieter nicht in jedem Fall dazu, den Mietvertrag zu kündigen.

Eine verzögerte Mietzahlung berechtigt den Vermieter nicht in jedem Fall dazu, den Mietvertrag zu kündigen.

Foto: Ralf Hirschberger

Zahlen Mieter ihre Miete nicht pünktlich, ist das nicht in jedem Fall ein Grund zur Kündigung. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls an.

Das berichtet die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Heft 1/2017) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin. Bestand das Mietverhältnis lange Jahre ohne Probleme, reicht eine geringe zeitliche Verzögerung der Mietzahlung jedenfalls nicht aus für eine Kündigung.

In dem verhandelten Fall hatte ein Vermieter seinem Mieter gekündigt, nachdem dieser mehrere Monate hintereinander seine Miete nicht pünktlich gezahlt hatte. Bis zu diesem Zeitpunkt bestand das Mietverhältnis fast zwölf Jahre ohne Beanstandungen. Der Mieter wollte die Wohnung aber nicht räumen. Daher landete der Fall vor Gericht.

Die Richter stellten sich auf die Seite des Mieters: Zwar habe sich dieser mit der unpünktlichen Zahlung pflichtwidrig verhalten. Nach Abwägung sämtlicher Umstände sei die Kündigung aber unwirksam. Denn zum einen habe es sich nur um eine geringe zeitliche Verzögerung gehandelt. Zum anderen habe das störende Zahlungsverhalten des Mieter insgesamt nur wenige Monate gedauert. Da das Mietverhältnis vorher problemlos verlief, müsse der Mieter nicht ausziehen (Az.: 67 S 329/16).

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