Laute Gartengeräte So streng sind die Regeln für Laubbläser

Bonn · Im Herbst haben sie wieder Hochsaison: Laubbläser sind überall zu sehen - und vor allem zu hören. Doch sie sind nicht nur laut, sondern unter Umständen sogar gefährlich. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

 Eine häufige Lärmquelle zur Herbstzeit: der Laubbläser.

Eine häufige Lärmquelle zur Herbstzeit: der Laubbläser.

Foto: dpa-tmn/Daniel Bockwoldt

Kaum ein Gartengerät polarisiert wohl so sehr wie der Laubbläser. Für die einen praktischer Helfer, der das lästige Laub mittels eines starken Luftstroms zu adretten Häufchen zurechtpustet – für die anderen penetrant-lauter Störenfried, der als Beschäftigungstherapie dient statt einen tatsächlichen Zweck zu erfüllen. Kein Wunder, dass für die Benutzung von Laubbläsern und -saugern strenge Regeln gelten. Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was sind Laubbläser, was sind Laubsauger?

Während Laubsauger die welken Blätter, wie der Name schon sagt, aufsaugen, je nach Modell noch zerhäckseln und in einem Behälter sammeln, handelt es sich bei einem Laubbläser laut Wörterbuch um ein "mit einem Motor betriebenes, tragbares Gerät mit einer langen Düse, das einen starken Luftstrom erzeugt, mit dem auf der Erde liegendes Laub zu Haufen geblasen wird".

So weit die Theorie. Das Umweltbundesamt jedoch stellt die Sinnhaftigkeit der Geräte grundsätzlich in Frage: Nur auf größeren, meist öffentlichen Grünflächen und nur wenn das Laub einigermaßen trocken sei, "ist die Benutzung von Laubsaugern oder -bläsern sinnvoll und vertretbar". Unnütz sei dagegen der Versuch, feuchtes Laub mit einem Laubsauger oder -bläser von Straßen oder Gehwegen zu entfernen. "Meist fehlt den Geräten die nötige Leistung, um feuchtes Laub vom feuchten Untergrund zu lösen." So entstünden zwar jede Menge Lärm und Anstrengung, jedoch vor allem die Gewissheit, "dass man diese Arbeit viel leichter mit einem Besen hätte erledigen können". Auch zur Beseitigung von Kehricht seien Laubbläser ungeeignet.

Wie laut sind die Geräte wirklich?

In etwa so laut wie ein Presslufthammer. Laut NRW-Umweltministerium erzeugen Laubbläser mit Verbrennungsmotor noch in drei Metern Entfernung einen Schalldruckpegel von 91 Dezibel. Dabei gilt nach Meinung von Experten schon eine Dauerbelastung ab 80 dB (A) als schädigend für das menschliche Ohr, heißt es in der Broschüre "Lärmschutz im Garten" des Ministeriums.

Gibt es denn keine Lärmgrenzen für Laubbläser?

Nein, es gibt in Deutschland bisher keine gesetzlichen Grenzwerte, wie laut Laubbläser und -sauger sein dürfen. Bestehende Marktregeln der Europäischen Union verbieten dies laut Umweltbundesamt. Allerdings plant die Europäische Kommission eine Verordnung von Lärmgrenzen für Laubsauger und -bläser. Sie wird jedoch nicht vor 2020 erwartet.

Gibt es außer dem Lärm noch andere Probleme oder Gefahren?

Ja, und zwar für die Natur: Wie alle Geräte mit Verbrennungsmotor erzeugen auch die einschlägigen Laubbläser und -sauger Luftschadstoffe, die bei diesen Geräten laut Umweltbundesamt meist sogar ungefiltert in die Umgebung geblasen werden. Zudem verteilen die Laubsauger und -bläser Mikroben, Pilze, Unrat und Tierkot fein in der Luft, was sowohl für die Benutzer selbst, als auch für Umstehende gesundheitlich bedenklich ist. Zudem stellen insbesondere Geräte mit Häckselfunktion eine tödliche Gefahr für kleine Gartentiere und Insekten, wie Frösche, Spinnen oder Regenwürmer dar, warnt der BUND. Zudem werden die Humus- und Nährstoffbildung behindert, wenn das Blätter und Äste nicht mehr auf dem Boden verrotten. Kleintiere verlören Nahrung und Lebensraum, der Boden werde der Deck-Schicht beraubt, die ihn vor Austrocknung und bei extremer Kälte schützt.

Wann darf man die Geräte benutzen?

Wer laute Laubbläser oder -sauger, aber auch Freischneider, Grastrimmer und Rasenkantenschneider benutzen will, sollte sich an die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung halten: Die Benutzung ist nur an Werktagen in der Zeit von 9 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr erlaubt.

Übrigens: In den österreichischen Städten Graz und Leibnitz sowie in der Gemeinde Kaindorf an der Sulm sind Laubbläser und -sauger seit 2014 komplett verboten, in einigen US-amerikanischen Gemeinden sogar bereits seit den 1970er Jahren.

Welche Strafen gibt es bei Verstoß?

Die Stadt Bonn verhängt "je nach Einzelfall (...) ein Bußgeld ab 50 Euro", so Andrea Schulte aus dem städtischen Presseamt auf GA-Anfrage. Gesetzlich sind sogar Bußgelder bis zu 5000 Euro möglich.

Wo können Nachbarn sich beschweren?

Wer sich von einem Laubbläser außerhalb der genannten Zeiten gestört fühlt, kann sich ans Ordnungsamt wenden. In Bonn richten Bürger Beschwerden am besten ans Ordnungstelefon der Stadt unter 0228/773333.

Welche Alternativen gibt es zu Laubbläsern/-saugern?

Einige Stadtreinigungen, beispielsweise in Hamburg, München oder Stuttgart benutzen laut Umweltbundesamt nur noch akkubetriebene Geräte zur Laubentfernung, weil diese erheblich leiser und emissionsärmer sind als Varianten mit Benzinmotor. Auch Verbraucher könnten auf Laubbläser mit Akku umsteigen - oder einfach einen, so das Amt, "extrem leisen Laubrechen" benutzen. Grundsätzlich sollte beim Kauf mobiler Gartengeräte wie Rasenmäher und Co. immer auf das CE-Prüfzeichen und die Angabe des garantierten Schallleistungspegels geachtet werden, die auf jedem Gerät angebracht sein müssen. Und auch der „Blaue Engel“ kann bei der Auswahl eines lärmarmen Gartengeräts hilfreich sein.

Was vorbeugend gegen verärgerte Nachbarn hilft: die Lärmbelästigung ankündigen und sich dafür entschuldigen.

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