Rechtsstreit Mieter können Schimmel selbst verursachen

Saarbrücken · In ihrer Wohnung sollten Mieter regelmäßig lüften. Auch heizen sollten sie nicht vergessen. Andernfalls können sie bei Schimmelschäden nicht ihren Vermieter zur Verantwortung ziehen.

 Das Landgericht Saarbrücken hat beschlossen: Mieter müssen für Schimmel an den Wänden Verantwortung übernehmen, wenn sie ihn selber verursacht haben.

Das Landgericht Saarbrücken hat beschlossen: Mieter müssen für Schimmel an den Wänden Verantwortung übernehmen, wenn sie ihn selber verursacht haben.

Foto: Oliver Dietze/dpa

Schimmel in Mietwohnungen ist ein Mangel. Allerdings rechtfertigt ein solcher Mangel nicht immer eine Mietminderung. Sind die Mieter selbst dafür verantwortlich, dass der Schimmel entsteht, können sie ihren Vermieter dafür nicht verantwortlich machen.

Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Saarbrücken hervor (Az.: 10 T 71/16), über das die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Heft 8/2017) berichtet. In dem verhandelten Fall hatten Mieter sich wegen Schimmels in mehreren Räumen ihrer Wohnung im Souterrain an den Vermieter gewandt. Sie erhoben zunächst auch Klage auf Mängelbeseitigung. Nachdem sie aber ausgezogen waren, erklärten beide Seiten den Rechtsstreit bis auf einen geringen Zahlungsanspruch für erledigt. Allerdings beschwerten sich die ehemaligen Mieter am Ende noch wegen einer Entscheidung des Gerichts, dass beide Seiten ihre jeweiligen Kosten für den Rechtsstreit selbst zu tragen hätten.

Ohne Erfolg: Der Sachverständige habe in der Beweisaufnahme unzweifelhaft festgestellt, dass die Mieter mit ihrem Verhalten dazu beigetragen haben, dass sich der Schimmel bildet. Sie hätten zu wenig gelüftet und zu wenig geheizt. Angesichts dieser Tatsachen sei es angemessen, die Kosten für den Rechtsstreit gegeneinander aufzuheben.

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