Schnee auf der Baustelle Räum- und Streupflicht gilt schon für Bauherren

Berlin · Die Bauarbeiten zum neuen Eigenheim sind noch in vollem Gange? Das bedeutet längst nicht, dass Bauherren sich bei der Räum- und Streupflicht aus der Verantwortung stehlen können.

Wer baut, ist bereits als Eigentümer des Grundstücks für die Räum- und Streupflicht verantwortlich.

Wer baut, ist bereits als Eigentümer des Grundstücks für die Räum- und Streupflicht verantwortlich.

Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

Unter Umständen mehrmals täglich schippen

(dpa)
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