Einbauküche und Sauna Steuertipp: Mobiles Inventar beim Hauskauf extra erfassen

Berlin · Ein Immobilie kostet viel Geld. Ist die Ausstattung besonders gut, kann das den Preis nach oben treiben. Allerdings können Käufer in diesem Fall oft Steuern sparen - mit einem einfachen Trick.

 Eine Einbauküche gehört bei vielen Häusern dazu. Wird der Wert der Küche im Kaufvertrag für die Immobilie gesondert erfasst, können Käufer damit ihre Steuerlast senken.

Eine Einbauküche gehört bei vielen Häusern dazu. Wird der Wert der Küche im Kaufvertrag für die Immobilie gesondert erfasst, können Käufer damit ihre Steuerlast senken.

Foto: Nestor Bachmann/dpa-tmn

Eine Einbauküche oder eine Sauna können Immobilienkäufern helfen, Steuern zu sparen. Eine solche Ausstattung wird als bewegliches Inventar eingestuft und ist rechtlich gesehen nicht Teil der Immobilie.

Die Folge: Weder Einbauküche noch Sauna unterliegen der Grunderwerbsteuer. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Wer eine Bestandsimmobilie kauft, sollte also darauf achten, dass nicht fest eingebautes Mobiliar gesondert im Kaufvertrag erfasst ist. Die Preise sollten aber angemessenen sein. Das Finanzamt akzeptiert solche steuerfreien Extras in der Regel nur in einer Höhe von etwa 15 Prozent des gesamten Kaufpreises. Wird diese Grenze überschritten oder erscheinen die angesetzten Werte als unrealistisch, wird das Finanzamt einen entsprechenden Nachweis verlangen.

Wichtig zu beachten: Bei solchen steuerlich optimierten Kaufverträgen ist Rücksprache mit der finanzierenden Bank nötig. Denn durch das Herausrechnen von Zubehör verliert die Kreditsicherheit, die die Bank erhält, an Wert. Dadurch kann sich die Beleihungsgrenze verändern - also der Anteil an der Kaufsumme, den die Bank maximal finanziert.

Dies wiederum kann den Kredit insgesamt verteuern. Insbesondere in Bundesländern mit noch vergleichsweise geringem Grunderwerbsteuersatz kann es daher passieren, dass die Steuerersparnis aufgezehrt wird, weil der Kredit teurer wird.

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