Auszug aus "Hotel Mama" Was bei der ersten eigenen Wohnung zu beachten ist

Bonn · Vom Kinderzimmer in die Mietwohnung: Nach dem Umzug aus dem Elternhaus müssen junge Erwachsene plötzlich bei vielen Anliegen selbst Verantwortung übernehmen. Worum sie sich kümmern müssen und wo sie Hilfe finden: Eine Übersicht.

Endlich auf eigenen Füßen stehen und Verantwortung übernehmen: Die erste eigene Wohnung bringt viel davon mit sich. Nach dem Schulabschluss beginnt ein neuer Lebensabschnitt - für viele junge Menschen auch in einer fremden Stadt. Die Herausforderung, das erste Mal in den eigenen vier Wänden zu leben und das Hotel Mama zu verlassen, bringt allerdings einige Hürden mit sich. Ob eine Wohngemeinschaft oder die eigene Mietwohnung bezogen wird - hier gibt es Tipps zum Start in den ersten eigenen Haushalt.

Wo ziehe ich ein?

Bereits die Wahl der Wohnung kann schwer fallen. In manchen Städten ist der Immobilienmarkt hart umkämpft. Bei der Wohnungssuche sollte vor allem der finanzielle Rahmen beachtet werden. Wie viel Geld steht eigentlich zu Verfügung und welche Kosten fallen an? Neben der Kaltmiete, also dem monatlichen Betrag, der für die Räumlichkeit anfällt, muss auch Strom, Wasser, und Internet bezahlt werden. In der Annonce für die Traumwohnung sind nicht immer die kompletten Kosten angegeben. Was alles in den Nebenkosten enthalten ist, sollte beim Vermieter nachgefragt werden.

Nicht jede Wohnung ist renoviert und optimal hergerichtet. Vor allem in Altbauten fallen gelegentlich Renovierungen an. Bei großen Bauarbeiten, wie beispielsweise eine Neuverlegung des Bodens, übernimmt der Vermieter meist die Kosten. Doch einige Reparaturen müssen aus der eigenen Tasche finanziert werden. Die Verbraucherzentrale NRW rät deshalb, für solche Fälle Geld zurückgelegt zu haben.

Welche Erwartungen hat der Vermieter?

Bevor der Mietvertrag unterschrieben wird, müssen meist noch einige Nachweise beim Vermieter vorgelegt werden. Bei Wohngemeinschaften wird oft ein Untermietvertrag geschlossen und die Angelegenheiten werden zwischen Mieter und Hauptmieter geklärt. Der Vermieter hat allerdings das Recht, Nachweise einzufordern. Junge Mieter müssen häufig eine Bürgschaft und einen Einkommensnachweis der Eltern einreichen. Damit stellt der Vermieter sicher, dass die Miete monatlich gezahlt werden kann, da die Eltern des Mieters im Notfall ihr Kind finanziell unterstützen müssen. Die Bürgschaft kann auch von anderen Familienmitgliedern oder Bekannten übernommen werden.

Der Vermieter kann außerdem einen Schufa-Nachweis anfordern. Dieses Dokument gibt Auskunft über die Zahlungsfähigkeit des Mieters. Dabei reicht aber die kostenlose Variante des Schufa-Nachweis, die sogenannte Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO, vollkommen aus.

In den meisten Fällen muss der Mieter auch eine Kaution zu Beginn des Mietverhältnisses zahlen. Laut der Verbraucherzentrale NRW liegt der Betrag meistens bei einer bis zwei Monatsmieten, je nach Vertrag kann es aber auch teurer werden. Dieses Pfand bekommt der Mieter beim Auszug wieder, wenn die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wurde und keine Schäden ausgebessert werden müssen. Gleiches gilt, wenn Bedingungen des Mietvertrags nicht eingehalten wurden.

Wie komme ich an Strom und Wasser?

In einer Wohngemeinschaft werden die bereits vorhandenen Verträge meist übernommen. Dafür müssen oft nur ein paar Anrufe getätigt werden. Bei einer WG-Neugründung oder einer eigenen Wohnung muss sich selbst um die Vertäge gekümmert werden. Strom-, Wasser- und Internetanbieter bieten jungen Kunden Gesamtpakete zu besonderen Tarifen an. Doch nicht immer ist das erste Angebot auch das günstigste - hier ist Vorsicht gefragt. Denn mitunter sind die im ersten Jahr ausgehandelten Preise im zweiten Vertragsjahr schon gar nicht mehr so günstig. “Vor dem Abschluss eines Vertrages kommt immer erst ein gründlicher Check von Nutzen, Kosten und lauernden Fallen, in die man hineintappen kann“, erklärt die Verbraucherzentrale. Es lohnt sich also ein genauer Blick auf das Angebot, hilfreich dazu sind auch einzelne Vergleichsportale.

Bei vielen Verträgen wird als Bezahlungmöglichkeit eine SEPA-Lastschrift angeboten. Durch das Mandat werden die Beträge monatlich, halbjährlich oder ganzjährig vom eigenen Konto abgebucht und müssen nicht einzeln überwiesen werden.

Wo melde ich mich um?

In der Regel muss sich in den ersten zwei Wochen nach dem Umzug beim Einwohnermeldeamt umgemeldet werden. Dazu benötigt das städtische Meldeamt eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung mit der Unterschrift des Vermieters, das Anmeldeformular und den Personalausweis. Darüber informiert die Stadt Bonn auf ihrer Homepage. Die Wohnungsgeberbestätigung erhalten die Mieter in der Regel bei der Schlüsselübergabe.

In Bonn wird sich im Dienstleistungszentrum (Berliner Platz 2, 53111 Bonn) um das Ummelden und weitere Anliegen gekümmert. Die Terminvergabe läuft über das Online-Portal der Stadtverwaltung. Oft sind zeitnahe Plätze schnell belegt, daher ist Schnelligkeit gefragt. Bei dringenden Anliegen können auch spontane Termine ohne Anmeldung stattfinden. Hier müssen allerdings längere Wartezeiten eingeplant werden.

Damit wichtige Dokumente per Post auch ankommen, sollte nach einem Umzug bei der Bank und den persönlichen Versicherungsgesellschaften die aktuelle Adresse mitgeteilt werden. Hierfür kann bei der Post auch ein kostenpflichtiger Nachsendeantrag gestellt werden.

Wer kann mir helfen?

Falls mal nicht alles rund läuft, kann ein Mieterbund helfen. Der Deutsche Mieterbund e. V. ist ein Verband von Mietvereinen in Deutschland und vertritt die Interessen der Mieter. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 7,50 Euro im Monat. In Bonn sitzt der Mieterbund in der Noeggerathstraße 49.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gibt online weitere Tipps zu der ersten eigenen Wohnung.

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