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BGH-Urteil zu Beschlusszwang Wohnungseigentümer dürfen nicht einfach drauflos bauen

Karlsruhe · Bauvorhaben sorgen in Eigentümergemeinschaften oft für Streit. Seit gut zwei Jahren gelten für die Beschlussfassung neue Regeln. Mit einem ersten Urteil konkretisierte der Bundesgerichtshof jetzt das reformierte Gesetz.

Mitglieder einer Wohneigentümergemeinschaft müssen sich für persönliche Bauvorhaben immer einen förmlichen Beschluss einholen.

Mitglieder einer Wohneigentümergemeinschaft müssen sich für persönliche Bauvorhaben immer einen förmlichen Beschluss einholen.

Foto: Uli Deck/dpa

Bauliche Veränderungen erfordern eine Abstimmung

Neues Recht gilt auch bei Reihen- oder Doppelhäusern

Bauwillige müssen sich im Voraus um den Beschluss kümmern

(dpa)
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