Digitaler Impfpass, Mindestlohn, Einweg-Plastik Das ändert sich ab Juli für Verbraucher
Service · Der Mindestlohn steigt, Einweg-Plastik wird verboten. Und Reisen in der EU sollen dank digitalem Impfausweis leichter werden. Welche neuen Regeln und Gesetze noch im Juli 2021 in Kraft treten, erfahren Sie hier.
Wie jeden Monat gibt es auch im Juli 2021 einige wichtige Änderungen - beispielsweise beim Mindestlohn, dem digitalen Corona-Impfnachweis oder Einweg-Produkten aus Plastik. Hier gibt es einen Überblick über die Regeln und Gesetze, die am 1. Juli 2021 in Kraft treten.
Ab 1. Juli 2021 können Geimpfte mit dem digitalen Impfpass EU-weit reisen
Zum 1. Juli startet der digitale Impfausweis EU-weit. In Deutschland ist das Dokument schon Mitte Juni an den Start gegangen, zumindest ein Teil der Apotheken kann den Impfausweis bereits ausstellen. Sukzessive sollen weitere Apotheken, Arztpraxen und Impfzentren angeschlossen werden. Mit dem digitalen Impfpass können Bürgerinnen und Bürger dann in der ganzen Europäischen Union nachweisen, dass sie vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind. Grenzüberschreitendes Reisen soll damit ab dem 1. Juli 2021 deutlich erleichtert werden. Alle wichtigen Fragen rund um den digitalen Corona-Impfausweis beantworten wir hier.
Verbot von Einweg-Plastik: Ab 3. Juli 2021 ist Schluss mit Strohhalmen, Wattestäbchen & Co.
Am 3. Juli 2021 treten zwei neue Verordnungen in Kraft: Die eine verbietet in ganz Europa die Herstellung zahlreicher Plastikprodukte, die andere belegt einige Plastikprodukte mit einer Kennzeichnungspflicht. Die EU hat diese Richtlinie bereits 2019 verabschiedet. Ziel ist es, den Plastikmüll zu reduzieren und so die Meere und die Umwelt vor einer anhaltenden Plastikflut zu bewahren. So dürfen Hersteller ab Juli unter anderem kein Besteck, keine kosmetischen Wattestäbchen, Luftballonstäbe, Rührstäbchen, Teller, Schalen und Trinkhalme aus Plastik produzieren. Weiter erlaubt, aber gekennzeichnet werden müssen etwa Einweggetränkebecher aus Papier mit Kunststoffbeschichtung sowie Feuchttücher, Damenhygieneartikel, Zigaretten und Tabakprodukte mit Filtern. Welche Alternativen es zu Einweg-Plastikprodukten gibt, haben wir hier zusammengefasst.
Zum 1. Juli 2021 steigt der Mindestlohn
Ab dem 1. Juli 2021 steigt der Mindestlohn in Deutschland auf 9,60 Euro pro Stunde. Momentan liegt der Mindestlohn bei 9,50 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn wird in regelmäßigen Abständen angehoben. Bis zum 1. Juli 2022 soll er auf 10,45 Euro pro Stunden ansteigen.
Menschen mit Minijob müssen aufpassen, da sich durch den gestiegenen Mindestlohn die Maximalzahl der Stunden ändert, die sie pro Monat arbeiten dürfen. Mehr Informationen dazu gibt es hier.
Im Juli 2021 startet das E-Rezept - zumindest in einigen Bundesländern
Am 1. Juli startet das elektronische Rezept in zwei Bundesländern: Berlin und Brandenburg. Dort sollen Arztpraxen und Apotheken das E-Rezept testen und bewerten, bevor es ab dem 1. Januar 2022 für alle gesetzlich Versicherten und alle Vertragsärzte in Deutschland zur Pflicht wird. Dann soll es kein rosa Rezept mehr geben.Ganz verschwinden wird das Rezept auf Papier im kommenden Jahr aber noch nicht. Auch für Menschen ohne Smartphone gibt es eine Lösung.
Änderung beim Online-Shopping ab 1. Juli 2021: Zoll-Freigrenze entfällt
Online-Shopper aufgepasst: Die Zollfreigrenze für Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern entfällt ab dem 1. Juli 2021. Bisher lag die Freigrenze für die Einfuhr von Waren nach Deutschland bei 22 Euro. Ab 1. Juli 2021 wird sie aufgehoben, dann werden für alle Waren, die in einem Nicht-EU-Land bestellt wurden, Einfuhrabgaben fällig. Die Kosten für vermeintlich günstige Produkte aus China können dadurch deutlich ansteigen. Eine ausführliche Erklärung mit Rechenbeispielen finden Sie hier.
Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung gilt ab 1. Juli 2021
Ab dem 1. Juli werden die Corona-Regeln am Arbeitsplatz gelockert. Unternehmen müssen zwar weiterhin zwei Tests pro Woche für Beschäftigte anbieten, die nicht von zu Hause aus arbeiten können. Allerdings ist dies laut neuer Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht mehr erforderlich, wenn Arbeitgeber „durch andere geeignete Schutzmaßnahmen einen gleichwertigen Schutz der Beschäftigten“ sicherstellen oder nachweisen können, zum Beispiel wenn diese vollständig geimpft sind. Mehr zu den Regeln, die ab 1. Juli 2021 am Arbeitsplatz gelten, lesen Sie hier.
Ab 1. Juli 2021: Neue Förderung für energetische Sanierungen
Gute Nachrichten für Eigentümer: Am 1. Juli tritt die neue Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude vollständig in Kraft. Das bedeutet: Die bisherigen Programme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Förderbank KfW werden aufgelöst.
An ihre Stelle tritt nach Angaben des vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Eigentümer erhalten künftig bis zu 50 Prozent Förderung für energetische Gesamtmaßnahmen. (mit dpa)
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