Zahlen der Bundesärztekammer Meisten Behandlungsbeschwerden bei Gelenkerkrankungen

Berlin · Immer öfter haben die Schlichtungsstellen der Ärztekammern über Behandlungsfehler zu entscheiden. Vor allem bei der Behandlung von Gelenkerkrankungen sehen sich viele Patienten geschädigt.

 Die Zahl der Ärzten vorgeworfenen Behandlungsfehler ist 2016 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Darunter fallen besonders häufig Behandlungen von Gelenkerkrankungen.

Die Zahl der Ärzten vorgeworfenen Behandlungsfehler ist 2016 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Darunter fallen besonders häufig Behandlungen von Gelenkerkrankungen.

Foto: Susann Prautsch/dpa

Im vergangenen Jahr trafen danach die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bundesweit 7639 Entscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern, gut 400 mehr als im Vorjahr. In 2245 Fällen (Vorjahr 2132) habe tatsächlich ein Behandlungsfehler oder eine mangelnde Risikoaufklärung vorgelegen. In 1845 Fällen habe dies zu einem Gesundheitsschaden geführt, der dann zu einem Anspruch des Patienten auf Entschädigung führte.

Die Ärztekammer verwies auf die ständig steigende Zahl an Behandlungsfällen. Im ambulanten Bereich habe sie demnach zwischen 2004 und 2015 um 160 Millionen auf mittlerweile 696 Millionen zugenommen. In Krankenhäusern habe sich die Zahl im gleichen Zeitraum um mehr als 2,5 Millionen auf fast 19,8 Millionen Fälle erhöht.

Weitere Infos

  • Krankenkassen unterstützen bei Verdacht auf Behandlungsfehler

Wer das Gefühl hat, dass der eigene Arzt einen Fehler gemacht hat, sollte ihn direkt darauf ansprechen. Der Arzt ist verpflichtet, auf die Frage zu antworten. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Am besten nimmt man einen Zeugen zu dem Gespräch mit.

Gibt es Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler, muss die Krankenkasse den Patienten kostenlos bei der Aufklärung unterstützen - jedenfalls dann, wenn die Behandlung von der Krankenkasse bezahlt worden ist. Die Kasse kann zum Beispiel ein Gutachten beim Medizinischen Dienst der Krankenkasse in Auftrag geben. Möglich ist auch, sich als Patient an die Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer zu wenden. Der betroffene Arzt muss damit aber einverstanden sein.

Wenn tatsächlich ein Behandlungsfehler vorzuliegen scheint, sollte sich der Patient einen Anwalt nehmen, rät die Verbraucherzentrale. Die Kosten trägt er selbst.

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