Ab 1. Januar greift verschärfte Regelung Mietpreisbremse könnte "große Chance" für Bonn sein

BONN · Von Gaskosten bis Modernisierung: Das neue Jahr bringt einige Neuerungen für Hausbesitzer und Mieter. Auch Bonner können davon profitieren, wie der Vorsitzender des Mieterbundes Bonn/Rhein-Sieg/-Ahr sagt.

Das Jahr 2019 beschert Immobilienbesitzern und Mietern einige Veränderungen oder Neuerungen. Sowohl Strom- als auch Gaspreise sollen steigen. Verbraucher können von einer Sonder-Absetzung für Abnutzung (AfA) profitieren. Dadurch können teure Anschaffungskosten über einen längeren Zeitraum von der Steuer abgesetzt werden. Wie bereits berichtet, gilt ab 1. Januar außerdem eine verschärfte Mietpreisbremse.

Eine zunächst erfreuliche Nachricht: Die Ökostromumlage, die jeder Strombezieher zahlt, wird gesenkt. 6,792 Cent pro Kilowattstunde Strom mussten bislang bezahlt werden, ab Januar 2019 sind es nur noch 6,405 Cent, also rund fünf Prozent weniger. Das Portal Immowelt rechnet vor, dass bei einem Verbrauch von 4000 Kilowattstunden pro Jahr ein Haushalt demnach statt rund 272 im Jahr künftig nur noch 256 Euro EEG-Umlage zahlt, unterm Strich „rund 16 Euro weniger“. Ein Grund sei der leicht gestiegene Börsenpreis für Strom. „Denn mit der EEG-Umlage wird die Differenz zwischen Strompreis an der Börse und den EEG-Vergütungen ausgeglichen“, heißt es; auch die gestiegenen Kosten für CO2-Zertifikate hätten zum Absenken der Umlage beigetragen.

Dennoch bestehe kaum Grund zur Freude: Die gestiegenen Börsenpreise seien einer der Gründe, weshalb nicht unbedingt mit einer sinkenden Stromrechnung zu rechnen sei. „Das was bei der EEG-Umlage wegfällt, dürfte vielfach locker beim Strompreis selbst wieder draufgeschlagen werden“, meldet das Portal.

Steigen dürften auch die Betriebskosten aller Gasnutzer. „Nach mehreren Jahren fallender Gaspreise hat der Brennstoff aus der Leitung das Preisniveau von vor fünf Jahren erreicht und wird bereits wieder teurer“, heißt es bei Gasvergleich (https://1-gasvergleich.com/gaspreise/). Energieexperten seien sich einig, dass der steigende Ölpreis und die anhaltenden Gaspreissteigerungen an den Terminbörsen den Gaspreis auch für Verbraucher in die Höhe treiben. Laut des Portals hätten bereits 218 Gasversorger für 2019 „Erhöhungen um im Schnitt 8,3 Prozent angekündigt“. Betroffen seien rund 1,7 Millionen Haushalte. Gasvergleich macht eine Modellrechnung auf: „Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden steigen die Heizkosten um ungefähr 110 Euro Euro im Jahr.“ Nur sieben Anbieter hätten geplant, die Gaspreise zu senken.

Änderungen beim Verhältnis Mieter-Vermieter

Vor allem in einigen Städten dürften Gaspreise steigen, weil manche Versorger die Netzgebühren erhöhen. Zwar steigen laut Vergleichsportal Verivox die Netzgebühren im Bundesschnitt lediglich um ein Prozent, es gebe aber Ausreißer nach oben. Wichtig: „Bei einer Preiserhöhung haben Gaskunden ein Sonderkündigungsrecht.“

Was für Bauherren interessant sein könnte: Wer noch bis zum 31. Dezember 2021 einen Bauantrag stellt, kann von einer Sonder-AfA profitieren. Immowelt berichtet, dass zusätzlich zu der Möglichkeit, 50 Jahre lang jährlich zwei Prozent der Kosten steuerlich abzusetzen, Verbraucher auch die Option haben, vier Jahre lang weitere fünf Prozent abzuschreiben. „Gefördert werden neben dem Neubau auch Dachaufstockungen, der Dachausbau oder die Umwidmung von Gewerbeflächen in neue Mietwohnungen“. Abschreibungsfähig sei jedoch nur bezahlbarer Wohnraum.

Auch für das Verhältnis Mieter-Vermieter bringt der Jahresbeginn Änderungen beim Mietrechtsanpassungsgesetz. Darauf weist Rechtsanwalt Markus Gelderblom hin, Geschäftsführer von Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg. Ein zentraler Punkt in dem Gesetzespaket ist für Gelderblom die Verschärfung der bestehenden Mietpreisbremse, wonach auch in Bonn bereits seit 2015 bei einer Wiedervermietung die Miete nicht höher als die ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent sein darf. „Mit den Neuregelungen wird die Auskunftspflicht der Vermieter verschärft.“ Vermieter, die sich auf eine Ausnahme bei der Mietpreisbremse berufen, müssen laut Gelderblom künftig noch vor Abschluss des Mietvertrags unaufgefordert Auskunft über die für die Ausnahme maßgeblichen Tatsachen geben. Das bedeute, „dass beispielsweise angegeben werden muss, wie hoch die Vormiete ein Jahr vor Beendigung des Vormietverhältnisses war, sofern sich der Vermieter auf diese berufen möchte.“

Auch wenn der Vermieter eine Modernisierung aus der Vergangenheit als Ausnahme geltend mache, sei dieser nun zur Auskunft verpflichtet, um eine entsprechend über die Mietpreisbremse hinausgehende Miete zu rechtfertigen. Er müsse angeben, welche Modernisierungen in den letzten drei Jahren vor Begründung des Mietverhältnisses erfolgt sind. „Vor allem muss er über den Umstand und den Zeitpunkt der Modernisierung informieren“, sagt Gelderblom. Dies gehe weit über die bisherige Auskunftspflicht auf Verlangen des Mieters während des Mietverhältnisses hinaus und werde bei Nichtbeachtung sanktioniert.

"Eine große Chance"

Aus Sicht von Bernhard von Grünberg, Vorsitzender des Mieterbundes Bonn/Rhein-Sieg/-Ahr, ist die novellierte Mietpreisbremse „eine große Chance“ für den Mietmarkt in Bonn: „Wir fordern daher auch alle auf, beim Abschluss eines neuen Mietvertrags zu überprüfen, ob der Vermieter tatsächlich die Mietpreisbremse eingehalten hat.“ Schließlich zählten einige Vermieter aufgrund des angespannten Wohnungsmarkts darauf, dass Mieter sich nicht mit ihm anlegen möchten. „Erst wenn es wirklich Urteile in Bonn zu diesen Verstößen gibt, werden sich Vermieter voraussichtlich an die mietrechtlichen Vorschriften halten“, sagt von Grünberg.

Markus Gelderblom weist auch auf die Modernisierungsmieterhöhung hin. Bislang konnte der Vermieter investierte Modernisierungskosten in Höhe von maximal elf Prozent im Rahmen einer Mieterhöhung berücksichtigen. „Dieser Prozentsatz wurde nun aber bundesweit auf acht Prozent abgesenkt und macht umfangreiche Modernisierungen spürbar unattraktiver“, kritisiert Gelderblom.

Immerhin könnten Modernisierungsmieterhöhungen bis zu einer Investitionshöhe von 10.000 Euro künftig einfacher umgesetzt werden – durch die Einführung der von Haus & Grund vorgeschlagenen „kleinen Modernisierung“. Die größte Erleichterung sei hierbei, dass die für Erhaltungsmaßnahmen erforderlichen Kosten pauschal in Höhe 30 Prozent abgezogen werden können. Insofern entfalle die für Vermieter oftmals problematische und höchst komplizierte Berechnung des Instandsetzungsanteils.

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