Stecker-Photovoltaik-Anlagen Mini-Solaranlagen für den Balkon

BONN · Experten sehen in Mini-Solaranlagen einen sinnvollen Beitrag zur Energiewende. Eine Hürde ist allerdings der Anschluss an das Hausstromnetz. Dafür muss eine Fachkraft ins Haus kommen.

 Klein, aber nützlich: Auch Mieter können auf ihrem Balkon Solarstrom für sich herstellen.

Klein, aber nützlich: Auch Mieter können auf ihrem Balkon Solarstrom für sich herstellen.

Foto: picture alliance / indielux/dpa-

Die Geräte nennen sich Solaranlage für die Steckdose, Stecker Photovoltaik (PV) oder auch Plug&Play-Systeme: Es sind Mini-Solaranlagen, die derweil auch in Deutschland erlaubt sind. Die Idee ist, dass jeder – ob Immobilienbesitzer oder Mieter – ein sonniges Fleckchen auf der Garage oder dem Balkon dazu nutzen kann, einen Teil seines benötigten Stroms selbst zu produzieren. Dazu wird die Stecker-PV-Anlage einfach an die Steckdose angeschlossen.

Wie der Strom produziert wird, erklärt Marcus Vietzke, Experte bei der Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), so: „Das Solarmodul wandelt Sonnenenergie in Gleichstrom um, der wiederum im Wechselrichter zu Wechselstrom wird.“ Der Wechselstrom werde in das Hausnetz eingespeist, wo die angeschlossenen Geräte vorrangig mit dem Sonnenstrom betrieben würden.

Bei Mini-Solar-Stromanlagen ist oft die Rede von bis zu 30 Prozent eingesparten Stromkosten. „Das Potenzial ist riesig, die Anwendung denkbar einfach“, jubiliert gar die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS). Die spannende Frage ist aber: Lohnt sich die Technik tatsächlich? Und vor allem: Ist es überhaupt zulässig, ein solches Gerät einfach an den Stromkreislauf anzuschließen?

Anders als bei einer herkömmliche Solaranlage auf dem Dach, deren Inbetriebnahme der Hausbesitzer bei der Bundesnetzagentur und dem zuständigen Stromkonzern anmelden muss, ist der Betrieb einer Mini-Stromanlage lediglich anzeige- beziehungsweise mitteilungspflichtig, heißt es in dem Artikel „Experten-Ratgeber zur Nutzung von Mini-Solaranlagen“ im Fachportal energie-experten.org: „Die Mitteilung ist in der Regel formlos machbar, sie sollte zumindest das Datum der Inbetriebnahme der Mini-Solaranlage enthalten.“ Erwähnen sollte der Besitzer auch, „dass es sich um ein Plug&Play-System handelt“. Zu den Pflichtangaben gehörten auch die Modell-, Seriennummer und der Name der Anlage sowie deren Komponenten.

Üblich sind ein bis zwei Module mit einer Leistung von je rund 250 bis 300 Watt, schreiben Reinhard Loch und Stefan Nakazi von der Verbraucherzentrale NRW in ihrem Positionspapier „Plug-and-play für die Energiewende“. Die Module lassen sich nach Angaben der Autoren zum Beispiel auch Mieter auf Terrassen oder auf Balkonen aufstellen, weshalb dann auch von „Balkonkraftwerken“ die Rede sei.

„Ein Haushalt kann bis zu 20 Prozent des Stromverbrauchs selbst erzeugen“, rechnet DGS-Fachmann Marcus Vietzke vor, der sich schon lange mit dem Thema beschäftigt. In weitgehend energieoptimierten Haushalten ließen sich mit den Mini-Solarkraftwerken der Strombezug spürbar senken. Seine Beispielrechnung: Eine Stecker-PV-Anlage mit 270 Watt inklusive Zubehör und Lieferung koste rund 470 Euro. Bei optimalen Witterungsbedingungen produziere das Gerät jährlich 300 Kilowattstunden Strom für je 7 Cent. Damit müsse der Eigentümer dann nicht den Netzstrom für 29 Cent pro Kilowattstunde beziehen.

Unterm Strich ließen sich dann laut Vietzke ohne Strompreissteigerung 87 Euro pro Jahr sparen. „Das Gerät hätte sich dann nach fünf Jahren amortisiert“, sagt er: „Und das bei einer zum Teil garantierten Lebenserwartung von 25 bis 30 Jahren.“ Bleibe es bei der Strompreisentwicklung in den kommenden 25 Jahren, ergebe das einen Gewinn von mehr als 2300 Euro.

Vor allem auf eine Nutzergruppe zielt die DGS ab: Da sich ein oder zwei Photovoltaik-Module mit einem Wechselrichter über einen Schukostecker direkt an das häusliche Stromnetz anschließen lassen, könnten vor allem Mieter und Wohnungseigentümer an der Energiewende teilnehmen: „Die haben ja außer ihrem Balkon keine eigenen Flächen“, unterstreicht Fachmann Marcus Vietzke.

Das Problem ist jedoch: Die Einspeisung über den Schukostecker ist bisher nicht genormt. Daher gehen die Meinungen bei der rechtlichen Zulässigkeit eines Anschlusses an das Haustromnetz über die Steckdose auseinander. „Viele Netzbetreiber nutzen diese Lücke für Panikmache und Amtsanmaßung“, kritisiert die DGS. Laut Vietzke belegen Gutachten, dass der Betrieb einer steckerfertigen Mini-Solaranlage in einem ordnungsgemäßen Hausnetz rundum sicher sei.

Die DGS verweist auf eine Untersuchung des PI Photovoltaik-Instituts Berlin in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin und des Herstellers Indielux. Danach könnten Stecker-Solar-Geräte bis 2,6 Ampere (etwa 630 Watt PV-Leistung) gefahrlos angeschlossen werden.

Zur Frage, wie sich ein Verbraucher verhalten sollte, der eine solche Anlage anschaffen will, sagt Vietzke: „Im Prinzip kann der Verbraucher ein solches Gerät an der Steckdose anschließen – und gemäß der neuen Norm DIN VDE 0100-551-1 darf es in jeden Stromkreis angeschlossen werden.“ Für einen normgerechten Anschluss muss dieser Stromkreis aber eine spezielle Einspeisesteckdose aufweisen, die mit der maximalen Anschlussleistung gekennzeichnet ist. „Hersteller können aber auch Geräte anbieten, die an vorhandene Steckdosen angeschlossen werden“, sagt Vietzke.

Was beim Verbinden mit dem Stromnetz der Bonner Stadtwerke zu beachten ist, erklärt Veronika John von der dortigen Pressestelle: „Alle Erzeugungsanlagen, so auch PV-Anlagen für die Steckdose, müssen grundsätzlich beim zuständigen Netzbetreiber, also BonnNetz, angemeldet und durch einen in das Installateurverzeichnis eingetragenen Elektroinstallateur installiert werden.“

Je nach Anlagengröße sei dabei zu bewerten, „ob die Personensicherheit gewährleistet ist, die Anlage einen störenden Einfluss auf andere Verbrauchsgeräte im Haushalt und bei Nachbarn nimmt sowie ob eine Zähleinrichtung zur Messung der erzeugten Energiemenge durch den Messstellenbetreiber erforderlich ist. Eine solche „Beurteilung darf nur durch eine Elektrofachkraft vorgenommen werden“, betont John.

BonnNetz empfehle den ausschließlichen Anschluss von Elektroanlagen, die dem Stand der Technik entsprechen und geltende Produktnormen des VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik- und Informationstechnik e.V.) einhalten.

Letztlich sieht die Verbraucherzentrale NRW die Technik als Chance, „möglichst viele Menschen von der Energiewende profitieren zu lassen“. Daher sollte auch die dazu erforderliche Regulierung so gestaltet sein, „dass sie keine unnötigen Hemmnisse und Hindernisse für die Technologie schafft“. Schließlich bestehe der Reiz der Stecker-PV gerade in ihrer einfachen Installation und Handhabung.

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