Begleitetes Fahren So klappt es mit dem frühen Führerschein

Bonn · Möglichst früh hinter das Steuer zu kommen, das ist das Ziel vieler Jugendlichen. Wie das geht und was dabei zu beachten ist, haben wir hier gesammelt.

Fahranfänger haben das höchste Unfallrisiko im Straßenverkehr. Das bestätigen die Zahlen des Statistischen Bundesamtes. 2016 verunglückten 66.000 junge Fahrer zwischen 18 und 25 Jahren. Doch wer den Führerschein mit dem begleiteten Fahren beginnt, der hat ein 29 Prozent niedrigeres Risiko zu verunfallen als andere. Diese Zahlen veröffentlichte jetzt die Arag. Das begleitete Fahren ist eine Praxis, bei der Jugendliche, die ihre Führerscheinprüfung bestanden haben, bereits mit 17 ein Auto fahren dürfen, allerdings nur mit eingetragenen Begleitpersonen.

Bereits mit 16,5 Jahren darf man Fahrstunden nehmen, die theoretische Prüfung darf drei Monate vor dem 17. Geburtstag absolviert werden. Einen Monat vor dem 17. Geburtstag darf dann die praktische Prüfung gemacht werden. Benötigt wird dafür die Zustimmung der Eltern, dann kann der Führerschein der Klasse B und BE gemacht werden. Für die Begleitpersonen gelten auch gewisse Regeln. Laut Tüv Rheinland müssen sie mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens fünf Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis B sein und maximal einen Punkt in Flensburg haben.

Während für den minderjährigen Fahrer die Null-Promille-Grenze gilt, dürfen Begleitpersonen bis zu 0,5 Promille haben. Begleitetes Fahren ist nur innerhalb von Deutschland erlaubt. Das einzige andere Land in dem man auch begleitetet Fahren darf ist Österreich.

Falls man beim unbegleiteten Fahren erwischt wird, droht der Verlust der Fahrerlaubnis. Zudem gibt es ein Bußgeld, eine Verlängerung der Probezeit und eine kostenpflichtige Nachschulung, so die Arag.

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